Rentenschuld: Spezialform der Grundschuld

Als Rentenschuld wird eine besondere Form der Grundschuld bezeichnet, die nicht zur einmaligen Zahlung, sondern zur regelmäßigen Zahlung einer Geldrente aus dem Grundstück verpflichtet. Diese Belastung des Grundstücks wird ebenso wie die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Es besteht somit keine Bindung an eine persönliche Forderung. Rechtliche Grundlagen Paragraf 1199 des BGB enthält die gesetzlichen Regelungen…
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Die Grundschuld dient der Sicherung von Krediten

Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das der Kreditsicherheit dient. Wenn man einen Kredit beantragen möchte, verlangt die Bank eine Sicherheit, um sich vor dem Kreditausfallrisiko zu schützen. Immobilieneigentümer können ins Grundbuch eine Grundschuld eintragen lassen und bieten der Bank auf diese Weise ein hohes Maß an Kreditsicherheit. Die Grundschuld gehört zu den sogenannten „dinglichen Rechten“.…
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Ungetrennter Hofraum

Grundstücke, bei denen die Außengrenzen vermessen wurden, jedoch nicht die innerhalb eines Hofraumes gelegenen, einzelnen Grundstücksflächen werden als ungetrennter Hofraum bezeichnet. Da die Teilflächen nicht katastermäßig erfasst wurden, sagt das Grundbuch in diesen Fällen über die genaue Größe und Lage nichts aus. Hier werden die Grundstücke nur als “Anteil an einem ungetrennten Hofraum” aufgeführt. Hauptsächlich…
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Auflassung

Wenn sich ein Verkäufer mit einem Käufer über die Umschreibung des Grundbuches auf den Käufernamen einig werden, nennt man dies eine Auflassung. Diese Einigung sollte man notariell festschreiben lassen und zur Sicherheit auch das Grundstück ordentlich vermessen lassen. Der Kauf ist erst abgeschlossen, wenn die Eintragung des neuen Besitzers im Grundbuch vollzogen wurde. Solange dies…
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Überbau

Die Überschreitung der Grundstücksgrenze durch eine bauliche Anlage nennt man Überbau. § 912 BGB beschreibt die rechtliche Grundlage für den Überbau: Grundstücksnachbarn haben die Überschreitung der Grundstücksgrenze durch eine bauliche Anlage zu dulden, wenn dem Bauherrn weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann; man spricht dann von einem entschuldigten Überbau. Wenn der beeinträchtigte Grundstücksnachbar…
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Grunddienstbarkeit – Einräumung von Rechten für Eigentümer anderer Grundstücke

Eine Grunddienstbarkeit ist ein Recht, das Eigentümern anderer Grundstücke eingeräumt muss und somit eine Belastung des eigenen Grundstücks darstellt. Das Recht wird nicht zugunsten einer bestimmten Person, sondern zugunsten des Eigentümers des Grundstücks eingeräumt. Beim Verkauf geht somit dieses Recht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Im Gegensatz zum Nießbrauch werden nur spezielle Rechte eingeräumt…
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Was ist unter einem Wegerecht zu verstehen?

Das Wegerecht erlaubt es unter bestimmten Bedingungen, auf einem fremden Grundstück einen Geh- oder Fahrweg als Durchfahrt zu benutzen. Ein wäre zum Beispiel, dass das eigene Grundstück nur über das Nachbargrundstück erreichbar ist. In der Praxis führt das Wegerecht oft zu Streitigkeiten zwischen den Nachbarn. Der Gesetzgeber regelt daher die Wegerecht Pflichten, die gerichtlich eingefordert…
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