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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Einsichtsrecht ins Grundbuch

Einsichtsrecht ins Grundbuch

1. August 2012
Andreas Ruof

Wird Einsichtsrecht ins Grundbuch beantragt, dürfen Berechtigte gemäß Grundbuchordnung (GBO) durch Verträge noch ausstehende Einträge, das Grundbuchblatt und die Grundbuchakte einsehen.

Einsichtsrecht, Einsichtsrecht ins Grundbuch, Grundbuch, Grundbuchakte, Grundbuchblatt, Grundbuchordnung
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Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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