In den Katasterbüchern wird das Gebiet einer Gemeinde auf der Flurkarte in so genannte Fluren mit nummerierten Flurstücken eingeteilt. Zur rechtlichen Absicherung muss vor dem Bauen geklärt werden, welche Flurstücke von dem betreffenden Baugrundstück belegt oder auch nur teilweise belegt werden. In die Flurkarte müssen alle An- und Neubauten eingetragen werden. Im Grundbuch werden dann die Grundrisse des Grundstücks und der Gebäude eingezeichnet.

Veröffentlicht von Andreas Ruof
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