Wenn sich ein Verkäufer mit einem Käufer über die Umschreibung des Grundbuches auf den Käufernamen einig werden, nennt man dies eine Auflassung. Diese Einigung sollte man notariell festschreiben lassen und zur Sicherheit auch das Grundstück ordentlich vermessen lassen. Der Kauf ist erst abgeschlossen, wenn die Eintragung des neuen Besitzers im Grundbuch vollzogen wurde. Solange dies nicht von Statten gegangen ist, kann der Käufer sich mit einer notariellen Auflassungsvormerkung absichern. Damit werden für den Käufer nachteilige Verfügungen verhindert und das Grundstück kann nicht anderweitig veräußert werden.
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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