Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das der Kreditsicherheit dient. Wenn man einen Kredit beantragen möchte, verlangt die Bank eine Sicherheit, um sich vor dem Kreditausfallrisiko zu schützen. Immobilieneigentümer können ins Grundbuch eine Grundschuld eintragen lassen und bieten der Bank auf diese Weise ein hohes Maß an Kreditsicherheit. Die Grundschuld gehört zu den sogenannten „dinglichen Rechten“. Was passiert, wenn es dem Kreditnehmer nicht möglich ist, die Kreditraten vereinbarungsgemäß zurückzuzahlen? Wir haben nachfolgend alles Wichtige zu dem Thema zusammengefasst.
Wie entsteht die Grundschuld?
Der Grundstückseigentümer und das Kreditinstitut müssen sich darüber einigen, eine Grundschuld zu bestellen, um den Kredit zu sichern. Diese wird dann notariell bestätigt im Grundbuch eintragen. Kann der Grundstückseigentümer die Raten für den Kredit nicht mehr Zahlen, kann die Bank eine Zwangsversteigerung der Immobilie veranlassen, um die Forderungen einzutreiben. Es handelt sich dabei um ein beschränkt dingliches Recht, denn die Verfügungsgewalt über die Immobilie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Es darf nur dann eine Zwangsversteigerung veranlasst werden, wenn der Kreditnehmer seinen Pflichten nicht vereinbarungsgemäß nachkommt. Der Bank stehen jedoch keine weiteren Rechte am Grundstück zu. Der Eigentümer darf weiter dort wohnen oder die Immobilie vermieten oder verpachten. Der Eigentümer kann sogar die Immobilie verkaufen, denn das Grundpfandrecht ist nicht an seine Person gebunden.
Folgende Vorteile hat es, ein Grundschuld eintragen und auch nach der Rückzahlung des Kredits bestehen zu lassen:
- hohes Maß an Kreditsicherheit ermöglicht die Realisierung niedriger Zinsen
- höhere Flexibilität als Hypothek
- später für weitere Finanzierungen nutzbar
- Möglichkeit der Absicherung von Darlehen der eigenen Kinder
Wann erlischt die Grundschuld?
Wurde im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen, erlischt diese nicht automatisch, wenn der Kredit zurückgezahlt wurde. Auch wenn keine Kreditsicherheit mehr nötig ist, wird manchmal die Eintragung im Grundbuch belassen. Auf diese Weise kann sie für spätere Kredite wieder als Sicherheit dienen. Dann müssen nicht wieder die Kosten der Eintragung und notariellen Beurkundung bezahlt werden. Die Möglichkeit der Weiterverwendung ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer Hypothek. So hat sich dieses Grundpfandrecht auch weitestgehend als flexible Kreditsicherheit durchgesetzt. Nach Rückzahlung des Kredits, für den die Grundschuld eingetragen wurde, sollte man jedoch von der Bank eine Löschungsbewilligung einholen. Mit dieser wird bestätigt, dass der Kredit ordnungsgemäß getilgt wurde.
Grundschuld – Welche Rolle spielt die Immobilienbewertung?
In welcher Höhe eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit genutzt werden kann, hängt entscheidend von ihrem Wert ab. Um den Verkehrswert festzustellen, sollte ein kompetenter Sachverständiger beauftragt werden, eine Immobilienbewertung vorzunehmen. Ein solches Immobiliengutachten wird von den Banken gerne als Basis für die Feststellung des Beleihungswerts akzeptiert. Dieser liegt durchschnittlich zehn bis fünfzehn Prozent unter dem Verkehrswert. Gerne können Sie sich an unsere Sachverständigen für weitere Fragen zum Thema Grundschuld wenden.