Wenn sich ein Verkäufer mit einem Käufer über die Umschreibung des Grundbuches auf den Käufernamen einig werden, nennt man dies eine Auflassung. Diese Einigung sollte man notariell festschreiben lassen und zur Sicherheit auch das Grundstück ordentlich vermessen lassen. Der Kauf ist erst abgeschlossen, wenn die Eintragung des neuen Besitzers im Grundbuch vollzogen wurde. Solange dies…
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