Andreas Ruof & Kollegen anrufen: 0681 945 63 92 • Montag bis Freitag 08:30 bis 17:00 Uhr
  • Home
  • Über uns
    • Unternehmensprofil
    • Immobiliensachverständige
    • Referenzobjekte Saarbrücken
    • Kooperationen
    • Unsere Kunden
  • Leistungen
    • Wertermittlung Immobilie
    • Bewertung von Gewerbeimmobilien
    • Keine Kurzgutachten
  • Einsatzgebiete
    • Immobilienbewertung in Saarbrücken
    • Immobilienbewertung in Nürnberg
    • Immobilienbewertung in Saarland
    • Immobilienbewertung in Frankfurt am Main
  • Honorar
  • Blog
  • Lexikon
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Wertermittlungsverordnung: Vorläufer der Immobilienwertermittlungsverordnung

Wertermittlungsverordnung: Vorläufer der Immobilienwertermittlungsverordnung

vor 4 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Warum haben sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt verändert?
2. Für wen gilt die Immobilienwertermittlungsverordnung?
3. Welche Verfahren werden laut ImmoWertV zur Immobilienbewertung eingesetzt?
4. Bedeutung der ImmoWertV für die Immobilienbewertung

In der Wertermittlungsverordnung von 1988 wurde festgelegt, nach welchen Prinzipien der Verkehrswert von Immobilien ermittelt werden musste. Die Verordnung diente als praxisbezogener Leitfaden für Immobiliengutachter, Banken, Versicherungen und Gutachterausschüsse, der bei jeder Immobilienbewertung angewendet wurde. 2010 wurde die Wertermittlungsverordnung von der reformierten Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Die Reform war nötig, weil sich in der Zwischenzeit die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt grundlegend verändert hatten.

Warum haben sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt verändert?

Zum einen erforderte der Beitritt der neuen Bundesländer und zum anderen die Tätigkeitsbereiche Stadtumbau und Soziale Stadt eine Novellierung der Immobilienbewertung. In der ImmoWertV werden außerdem viele neue Faktoren berücksichtigt:

  • energetische Gebäudemerkmale
  • städtebauliche Determinanten
  • Aufnahme des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens für internationale Immobiliengeschäfte

Für wen gilt die Immobilienwertermittlungsverordnung?

Die novellierte ImmoWertV wird immer angewendet, wenn eine Immobilie oder deren Bestandteile rechtssicher bewertet werden müssen. Das ist beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie nötig. Aber auch beim Berechnen des Zugewinns in einem Scheidungsverfahren oder bei der Aufteilung eines Gemeinschaftserbes auf die Mitglieder der Erbengemeinschaft.

Darüber hinaus benötigt man Angaben über den Verkehrswert als Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer oder der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch Versicherungen verlangen für die Ermittlung von Versicherungsprämien für Gebäudeversicherungen eine Angabe des Verkehrswerts. Banken machen die Vergabe von Immobilienkrediten ebenfalls vom Verkehrswert der Immobilie abhängig.

Welche Verfahren werden laut ImmoWertV zur Immobilienbewertung eingesetzt?

Die reformierte Wertermittlungsverordnung wurde in drei Bereiche aufgeteilt:

  1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
  2. Bodenrichtwerte und andere relevante Daten
  3. Wertermittlungsverfahren

Es stehen drei Wertermittlungsverfahren zur Verfügung. Das Sachwertverfahren ermittelt den Gebäudewert und den Bodenwert separat. Das Vergleichswertverfahren nimmt Bezug auf den Verkaufspreis vergleichbarer Immobilien und das Ertragswertverfahren kommt bei gewerblichen Immobilien zum Einsatz. Dabei wird berücksichtigt, welcher Ertrag pro Jahr mit der Immobilie erwirtschaftet werden kann.

Bedeutung der ImmoWertV für die Immobilienbewertung

Bei der Immobilienbewertung müssen sich die Immobiliengutachter an den Vorgaben der ImmoWertV orientieren. Damit wird sichergestellt, dass der berechnete Immobilienwert dem Verkehrswert entspricht und als rechtssichere Grundlage fungiert, wenn sich Eigentumsrechte ändern oder Steuern ermittelt werden.

Ertragswert-, Grundstücke, Immobilien, Immobilienwertermittlungsverordnung, ImmoWertV, Sachwert- und Vergleichsverfahren, Wertermittlung, Wertermittlungsrichtlinien, Wertermittlungsverordnung, WertV
Vorheriger Beitrag
Bauliche Anlage: Definition
Nächster Beitrag
Grundstücksteilung: Realteilung eines Grundstücks

Ähnliche Beiträge

Gewerbeimmobilien verkaufen: Tipps von Experten

23. März 2022
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen

Ertragswert: Was macht die Bewertung von Gewerbeimmobilien so schwierig?

21. Juni 2018
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen
Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren

Andreas Ruof bei ProvenExpert

Erfahrungen & Bewertungen zu Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH

EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012

Zertifizierungsstempel für Andreas Ruof zum EU-zertifizierten Immobiliensachverständigen

TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

© 2023 · Ruof, Binder & Kollegen · Sachverständige für Immobilienbewertung · Impressum | Datenschutzerklärung
Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
{title} {title} {title}