Wertermittlungsverordnung: Vorläufer der Immobilienwertermittlungsverordnung

In der Wertermittlungsverordnung von 1988 wurde festgelegt, nach welchen Prinzipien der Verkehrswert von Immobilien ermittelt werden musste. Die Verordnung diente als praxisbezogener Leitfaden für Immobiliengutachter, Banken, Versicherungen und Gutachterausschüsse, der bei jeder Immobilienbewertung angewendet wurde. 2010 wurde die Wertermittlungsverordnung von der reformierten Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Die Reform war nötig, weil sich in der Zwischenzeit die…
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Rohbauland

Als Rohbauland werden nach dem Baugesetzbuch Flächen bezeichnet, die für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind, während die Erschließung noch nicht gesichert abgeschlossen ist. Dazu zählen auch Grundstücke, die für eine bauliche Nutzung aufgrund von Form, Größe und Lage unzureichend ausgestattet sind. Es kann sich bei Rohbauland also auch um Grundstücke innerhalb eines geschlossen bebauten Ortsbereiches…
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Nicht-normierte Verfahren

Nicht-normierte Verfahren zur Ermittlung des Werts von Grundstücken und Immobilien basieren auf finanzmathematischen Methoden. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) als rechtliche Grundlage nutzend, geht man bei der Bewertung vom Vergleichswertverfahren aus. Discounted-Cash-Flow, Zielbaumverfahren, vereinfachtes Ertragsverfahren, deduktive Bodenwertermittlung (Residualverfahren) und Regressionsanalyse sind Beispiele für nicht-normierte Verfahren.
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