Keine Kurzgutachten

Der Grund, warum Kurzgutachten problematisch sein können, ist einfach: Kurzgutachten, Wertindikationen oder Wertexpertisen sind Bezeichnungen für eine Art von Bewertung, die nicht den Standards und Anforderungen eines Verkehrswertgutachtens entsprechen. Das bedeutet, dass ein Kurzgutachten schnell und oberflächlich sein kann und möglicherweise nicht begründet oder marktgerecht ist. Somit ist ein Kurzgutachten oftmals juristisch anfechtbar und damit für Sie im Prinzip nicht empfehlenswert. Seriöse Gutachter erstellen deshalb keine Kurzgutachten.
Gesetzliche Mindestanforderungen beachten
Im Gegensatz dazu gibt es für ein Verkehrswertgutachten bestimmte Mindestanforderungen, die durch Gesetze und Verordnungen festgelegt sind. Diese Standards im Sinne des § 194 BauGB (Marktwertgutachten), ImmoWertV gewährleisten Nachvollziehbarkeit und eine angemessene Untersuchungstiefe und werden auch von Gerichten, Finanzämtern und anderen Institutionen anerkannt.
Warum Sie auf Kurzgutachten verzichten sollten
Daher empfehlen wir Ihnen dringend, auf Kurzgutachten zu verzichten, insbesondere wenn es um finanziell bedeutsame Entscheidungen geht. Der Aufpreis für ein Verkehrswertgutachten ist oft nicht hoch und bietet Ihnen ein belastbares und rechtssicheres Ergebnis, das Sie bei Erbangelegenheiten, Scheidungen oder anderen Fragen rund um Immobilien verwenden können. Letztendlich kann ein Kurzgutachten zu einem Haftungsfall führen, bei dem der Geschädigte keinen Schadensersatz erhält und auch der Sachverständige in finanzielle Schwierigkeiten gerät bezüglich möglicher Haftungen für ausgestellte Kurzgutachten. Hier wird generell grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Für so einen Fall haftet keine Versicherung.
Wir helfen bei Verkehrswertgutachten weiter
Kurzum, Kurzgutachten bergen ein erhöhtes Risiko für alle Beteiligten und sind daher keine empfehlenswerte Option. Wir bieten aus berufsethischen Erwägungen keine Kurzgutachten an, sondern helfen Ihnen gerne bei der Erstellung von kostengünstigen Verkehrswertgutachten weiter. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Lösung für Ihr Immobilienthema. Wenn es darum geht einen realistischen Verkehrswert zu ermitteln, sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle. Wir erstellen Gutachten auf der Grundlage diverser Verordnungen und Gesetze (z.B. ImmoWertV, Mustersachverständigenordnung des DIHK, § 194 BauGB u.a.). Der Marktwert setzt sich aus vielen Facetten wie Beschaffenheit der Immobilie, Lage, Alter und weiteren Kriterien zusammen. Wir erstellen gerne ein seriöses Gutachten, das auch einer Prüfung standhalten wird und niemanden in Schwierigkeiten bringt.
Wir freuen uns auf einen ersten Kontakt mit Ihnen!
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