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Baukindergeld: Was ist das?

vor 7 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Welche Sonderregelungen gelten in Bayern?
2. Wer kann das Baukindergeld beantragen?
3. Was ist unter dem Begriff zu versteuerndes Einkommen zu verstehen?
4. Welche Wohnimmobilien werden gefördert?
4.1. Werden mit dem Baukindergeld Renovierungen gefördert?
4.2. Gibt es Baukindergeld auch für Immobilieneigentümer?
5. Wo und für wie lange wird das Baukindergeld beantragt?
6. Wird Baukindergeld auch rückwirkend gezahlt?
6.1. Erhält man den Zuschuss für später geborene Kinder?
7. Für wen lohnt sich das Baukindergeld?
8. Wie kann man das Baukindergeld optimal einsetzen?
9. Was geschieht nach einer Scheidung?
10. Benötigt man eine Immobilienbewertung für den Antrag?

Seit dem 18.09.2018 können Familien Baukindergeld beantragen. Dabei handelt es sich um eine Eigenheimzulage, die bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Rahmen des KfW-Programms 424 beantragt wird. Die Förderung wird für zehn Jahre bewilligt und beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind. Ziel des Baukindergelds ist es, Familien dabei zu unterstützen, Wohneigentum zu erwerben. Die entscheidende Voraussetzung besteht darin, dass mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, das noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Anzahl der Kinder steigt das Baukindergeld. Die Eigenheimzulage ist von vornherein begrenzt auf Bau- oder Kaufvorhaben zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 und läuft dann automatisch aus.

Welche Sonderregelungen gelten in Bayern?

Bauherren und Käufer von Immobilien dürfen sich in Bayern über das sogenannte Bayerische Baukindergeld Plus freuen. Der Freistaat erhöht die Förderung für jedes Kind um jährlich 300 Euro. Somit erhalten Antragsteller in Bayern für jedes Kind insgesamt 15.000 Euro Zulage für Wohneigentum.

Wer kann das Baukindergeld beantragen?

Steigende Kaufpreise für Häuser und Eigentumswohnungen führen dazu, dass es für junge Familien besonders in den Ballungsgebieten sehr schwer ist, Wohneigentum zu erwerben. Da die Mieten ebenfalls stark angestiegen sind, haben die Familien auch kaum eine Chance, das nötige Eigenkapital anzusparen. Das Baukindergeld wurde als Förderung für Familien konzipiert, um ihnen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Voraussetzung für die Bewilligung des Baukindergelds ist, dass zum Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren gehört. Zu den Kindern zählen leibliche und adoptierte Kinder. Es spielt keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zum Haushalt gehört mindestens ein Kind unter 18 Jahren, für das Kindergeld bezogen wird
  • Der Kaufvertrag für die Immobilie wurde frühestens am 01.01.2018 geschlossen
  • Alternativ wurde die Baugenehmigung frühestens am 01.01.2018 erteilt
  • Zum Stichtag ist das Haus oder die Wohnung die einzige Wohnimmobilie
  • Das maximale zu versteuerende Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind 90.000 Euro; mit jedem weiteren Kind steigt das maximale Einkommen um 15.000 Euro
  • Die Wohnimmobilie befindet sich in Deutschland
  • Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers hat keinen Einfluss auf die Bewilligung
Anzahl der Kindermax. durchschnittliches Haushaltseinkommen in EuroBaukindergeld jährlich in EuroBaukindergeld insgesamt in Euro
190.0001.20012.000
2105.0002.40024.000
3120.0003.60036.000
4135.0004.80048.000

Quelle: KfW (Stand: Oktober 2018)

Was ist unter dem Begriff zu versteuerndes Einkommen zu verstehen?

Die Bewilligung der Zulage für Wohneigentum hängt davon ab, wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist. Dieses Einkommen müssen Sie durch Einreichen der Einkommenssteuerbescheide der letzten beiden Jahre nachweisen. Dort ist berücksichtigt, dass das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als das Bruttoeinkommen, denn es werden die Beiträge für die Sozialversicherung sowie Werbungskosten berücksichtigt. Dieses bereinigte Einkommen wird betrachtet und wenn Sie unter den Einkommensgrenzen liegen, erfolgt die Bewilligung.

Welche Wohnimmobilien werden gefördert?

Es wird Wohneigentum gefördert, das zur Selbstnutzung gekauft oder gebaut wird. Sie können also ein Haus kaufen oder bauen, eine Eigentumswohnung kaufen oder die bisher gemietete Immobilie kaufen und dort wohnen bleiben. Entscheidend für die Förderung ist die Selbstnutzung des Wohneigentums. Die Immobilie muss dem Antragsteller oder dem Antragsteller zusammen mit dessen Ehe- oder Lebenspartner mindestens zu 50 Prozent gehören. Es ist also möglich, dass die andere Hälfte der Immobilie beispielsweise den Eltern oder Geschwistern des Antragstellers gehört.

Werden mit dem Baukindergeld Renovierungen gefördert?

Das Baukindergeld wird nicht gewährt, wenn ein Altbau umgebaut oder modernisiert wird. Auch ein Anbau an einem bestehenden Haus fällt nicht unter die Förderung. Wird jedoch ein Haus komplett abgerissen und auf dem Grundstück ein Neubau errichtet, kann die Eigenheimzulage erfolgreich beantragt werden.

Gibt es Baukindergeld auch für Immobilieneigentümer?

Wenn Sie bereits über Immobilieneigentum verfügen, wird keine Zulage bewilligt. Bedingung für die Bewilligung des Baukindergelds ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die geförderte Immobilie Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Ferienwohnungen und Ferienhäuser zählen nicht zu den Wohnimmobilien und sind kein Hinderungsgrund für die Eigenheimzulage. Wenn Sie in der Vergangenheit Eigentümer einer Wohnimmobilie waren, diese jedoch vor der Antragstellung verkauft haben, können Sie den Zuschuss ebenfalls beantragen.

Wo und für wie lange wird das Baukindergeld beantragt?

Die Förderung für Familien wird bei der KfW beantragt, die dafür das Programm 424 aufgelegt hat. Auf der Website der KfW kann man unter dem Programm 424 alle erforderlichen Angaben machen und auch die nötigen Nachweise hochladen. Um nachzuweisen, dass Sie unter der Einkommensgrenze liegen, müssen Sie die Steuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung einreichen.

Gefördert werden Bau- und Kaufvorhaben, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 beginnen. Anträge können jedoch bis zum 31.12.2023 gestellt werden, wenn der Einzug bis zu sechs Monate vorher stattgefunden hat. Wichtig ist, dass Sie spätestens sechs Monate, nachdem Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus beziehen, den Zuschuss beantragen.

Wird Baukindergeld auch rückwirkend gezahlt?

Das Baukindergeld wird unter bestimmten Bedingungen rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 bezahlt. Der Antrag muss seit dem 17.05.2019 spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt werden. Vorher galt eine Frist von drei Monaten nach dem Einzug. Die amtliche Meldebestätigung gilt als Nachweis des Einzugsdatums. Nachdem der Antrag bestätigt wurde, haben die Antragsteller drei Monate Zeit, alle erforderlichen Nachweise einzureichen, um die Zulage für Wohneigentum zu erhalten. Ausschlaggebend für die Bewilligung der Zulage ist das Datum des Kaufs oder der Baugenehmigung für die Immobilie. Dieses Datum muss zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31.12.2020 liegen.

Erhält man den Zuschuss für später geborene Kinder?

Die Förderung wird nur für die Kinder gewährt, die am Tag der Antragsstellung bereits auf der Welt sind. Sie erhalten jedoch die vollen zehn Jahre das Baukindergeld, auch wenn Ihr Kind vor Ablauf dieser Zeit volljährig wird. Im Extremfall wird der Zuschuss für ein Kind gewährt, das kurz nach der Antragstellung seinen 18. Geburtstag feiert. Dann erhalten Sie den jährlichen Zuschuss für das Wohneigentum von 1.200 Euro sogar noch, wenn Ihr Kind bereits längst nicht mehr zuhause wohnt.

Für wen lohnt sich das Baukindergeld?

Das Baukindergeld hat die Funktion einer Eigenheimzulage, die Familien unterstützen soll, Wohneigentum zu bilden. Aufgrund der Einkommensgrenzen, die für die Bewilligung gelten, profitieren vor allem Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von dieser Zulage. Kritiker wenden ein, dass sich die Zulage für Wohneigentum nur dann lohnt, wenn die Immobilie nicht zu teuer ist. Eine Familie, die unter der Einkommensgrenze liegt und keine hohen Ersparnisse hat, kann es sich ansonsten trotz Eigenheimzulage nicht leisten, eine Immobilie zu erwerben. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass besonders viele Anträge in den neuen Bundesländern gestellt werden. Denn hier liegen die Immobilienpreise im Durchschnitt deutlich unter denen in den alten Bundesländern.

Wie kann man das Baukindergeld optimal einsetzen?

Baukindergeld beantragen und nutzen
Baukindergeld – So lässt sich der staatliche Zuschuss optimal nutzen

Zunächst muss berücksichtigt werden, dass die Zulage für das Wohneigentum nicht monatlich, sondern jährlich ausgezahlt wird. Da man die Zulage zudem nicht vor dem Einzug beantragen kann, ist es schwierig, dieses Geld in die Finanzierung einzubringen. Baukindergeld kann somit nicht einen Teil des Eigenkapitals ersetzen. Es erleichtert dennoch die Finanzierung, denn die kreditgebende Bank wird geneigt sein, bessere Konditionen einzuräumen.

Nutzen Sie die Förderung, um den Immobilienkredit schneller abzuzahlen. Eine Möglichkeit besteht darin, die Zulage im ersten Jahr anzusparen und dann höhere Rückzahlungsraten mit der Bank zu vereinbaren. Wenn Sie für ein Kind Baukindergeld erhalten, kann die monatliche Rückzahlung ab dem zweiten Jahr um einhundert Euro pro Monat steigen. Sie nutzen dafür die 1.200 Euro, die Ihnen am Ende des ersten Jahres ausgezahlt wurden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit der Bank Sondertilgungen zu vereinbaren und am Ende jeden Jahres das Baukindergeld als Sondertilgung zu nutzen. In beiden vorgestellten Fällen sparen Sie Zinsen und verkürzen die Zeit, bis die Immobilie schuldenfrei ist. Das Baukindergeld sollte nicht dazu verwendet werden, den finanziellen Rahmen, den Sie sich gesetzt haben, auszudehnen, denn damit ist keinerlei Entlastung verbunden.

Was geschieht nach einer Scheidung?

Sie sind als Antragsteller verpflichtet, der KfW derartige Änderung der persönlichen Lebensverhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Kinder nach der Trennung die Immobilie weiterhin bewohnen, wird die Zulage gezahlt. Zieht der Vater oder die Mutter mit den Kindern aus, entfällt die Grundlage für die Bewilligung und die Zahlungen werden eingestellt.

Benötigt man eine Immobilienbewertung für den Antrag?

Es ist für die Antragstellung unerheblich, wie hoch der Kaufpreis ist und ob dieser den Immobilienwert des Wohneigentums korrekt widerspiegelt. Von daher ist es nicht notwendig, ein Immobiliengutachten erstellen zu lassen, bevor man die Förderung für das Eigenheim beantragt. Unabhängig vom Baukindergeld sollten Sie vor einem Kauf jedoch unbedingt eine Immobilienbewertung durchführen lassen. Damit schützen Sie sich davor, eine Immobilie zu einem überhöhten Preis zu kaufen und nach dem Kauf unangenehme Überraschungen zu erleben. Mit einem Immobiliengutachten werden verdeckte Mängel und Renovierungsbedarfe aufgedeckt, die die gesamte Finanzierung gefährden können.

Das Baukindergeld wurde also von der Bundesregierung initiiert, um jungen Familien mit mittleren Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Die Förderung wird von der KfW ausgezahlt und kann mit anderen KfW-Programmen für energieeffizientes Bauen kombiniert werden. Auf diese Weise wird die Finanzierung des Wohneigentums erheblich erleichtert. Dennoch sollten Sie den Finanzierungsrahmen nicht zu weit stecken, um die Anschlussfinanzierung sicherzustellen. Eine Immobilienbewertung vor dem Kauf schützt Sie davor, dass ungeplante Reparaturkosten eine Nachfinanzierung erforderlich machen.

Verwendete Bilder in diesem Beitrag:

© Skitterphoto – Pexels

baukindergeld, Immobilien, renovierung
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