Im § 136 BauGB finden sich die gesetzlichen Grundlagen zu Sanierungsmaßnahmen; insbesondere bezüglich städtebaulichen Erneuerungen. Ein öffentliches Interesse verfolgend, umfassen städtebauliche Sanierungsmaßnahmen das Beheben von Missständen, Umgestaltungen sowie Modernisierungen innerhalb von einem Sanierungsgebiet. Moderne Anforderugnen an eine gesunde Wohn-/Arbeitsumgebung werden bei der Erneuerung vorhandener Baustrukturen befolgt. Grundstücks- beziehungsweise Immobilieneigentümer behalten sanierte Grundstücke/Immobilien in aller Regel, entrichten allerdings einen finanziellen Ausgleich, da sich durch die Sanierungsmaßnahmen der Bodenwert erhöht. Zur Bodenwertermittlung vor und nach städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wird nach Anfangs- (Bodenwert, der sich ohne Sanierung ergeben würde) und Endwert (Bodenwert nach der Sanierung, da das ehemalige Sanierungsgebiet/der Stadtentwicklungsbereich rechtlich und objektiv neu geordnet ist) unterschieden. Anfangs- sowie Endwert beziehen sich auf den Zeitpunkt, an dem die städtebaulichen Entwicklungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
Sanierungsmaßnahmen
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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