Durch eine Satzung legen Gemeinden Sanierungsgebiete förmlich fest. Eigentümer, deren Grundstücke und/oder Immobilien in einem Sanierungsgebiet liegen, müssen sich mit den Trägern der Sanierung auseinandersetzen, da die Verfügung und Bestimmung über ihre Grundstücke / Immobilien begrenzt ist. Gemäß § 136 ff. BauGB unterliegen bestimmte Rechtsvorgänge einer besonderen Genehmigungspflicht. Städtebauliche Missstände werden mithilfe von stadtbaulichen Sanierungs-, also Ordnungs- und Baumaßnahmen, beseitigt. Oftmals weisen die Häuser im Sanierungsgebiet einen hohen Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsbedarf auf.
Sanierungsgebiete
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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