Andreas Ruof & Kollegen anrufen: 0681 945 63 92 • Montag bis Freitag 08:30 bis 17:00 Uhr
  • Home
  • Über uns
    • Unternehmensprofil
    • Immobiliensachverständige
    • Referenzobjekte Saarbrücken
    • Kooperationen
    • Unsere Kunden
  • Leistungen
    • Wertermittlung Immobilie
    • Bewertung von Gewerbeimmobilien
    • Eigentumsübertragung
  • Einsatzgebiete
    • Immobilienbewertung in Saarbrücken
    • Immobilienbewertung in Nürnberg
    • Immobilienbewertung Saarland
    • Immobilienbewertung Frankfurt am Main
  • Honorar
  • Blog
  • Lexikon
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Bebauungsplan

Bebauungsplan

13. Oktober 2014
Andreas Ruof
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Wer stellt unter welchen Bedingungen einen Bebauungsplan auf?
1.1. Inwieweit ist die Bauleitplanung für Bauinteressenten relevant?

In einem Bebauungsplan wird genau und rechtlich verbindlich geregelt, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Aus dieser Festsetzung ergeben sich dann auch die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen, die nicht bebaut werden dürfen. Für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Diese legt per Satzung fest, welche Art von Nutzung erlaubt ist. Damit handelt es sich um ein örtliches Gesetz, an welches sich die Bauherren zwingend halten müssen.

Wer stellt unter welchen Bedingungen einen Bebauungsplan auf?

Der Bebauungsplan ist eine Art von Bauleitplan. Mit ihrer Bauleitplanung bestimmt eine Gemeinde, wie freie Flächen genutzt werden sollen und in welche Richtung sich der Ort entwickeln soll. Die Ausweisung von Gewerbegebieten kann der Ansiedlung neuer Firmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Besteht ein Mangel an Wohnraum, kann diesem ebenfalls mit einer zielgerichteten Bauleitplanung begegnet werden. Zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der Sinn und Zweck der zulässigen Bebauung erklärt werden müssen.

Wichtige Aspekte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sind zum Beispiel:

  • Ausgleich von Wohn- und Gewerbeflächen
  • Soziale und kulturelle Aspekte
  • Umweltschutz
  • Wirtschaftliche Interessen
  • Verkehrsplanung
  • Denkmalschutz

Bei der Festsetzung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken muss sich die Gemeinde am Baugesetzbuch orientieren. Im ersten Schritt der Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan erstellt. Darauf aufbauend entsteht dann der verbindliche Bebauungsplan. Wann eine Bebauung erfolgen soll, bestimmt die Gemeinde eigenständig. Es kann also durchaus passieren, dass jahrzehntelang Grundstücke ungenutzt bleiben. Die Bauleitplanung unterliegt verschiedenen Zielen, die im Baugesetz fixiert wurden. Besonders Aspekte des Umweltschutzes müssen berücksichtigt werden.

Inwieweit ist die Bauleitplanung für Bauinteressenten relevant?

Ein Blick in die Bauleitplanung zeigt, was Sie auf einem Grundstück bauen dürfen. Außerdem wird deutlich, ob es sich um ein reines Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet handelt. Die Anzahl der erlaubten Etagen, die Höhe der Häuser und auch die Dichte der Bebauung sind vorgeschrieben. Hinzu kommen Auflagen über die Art der Flächenversiegelung, die Dachformen und sogar die Farbe der Dachziegel. Teilweise werden auch bestimmte Haustypen ausgeschlossen. PKW-Stellflächen und Spielplätze sind weitere Bereiche, die im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt werden. Viele Gemeinden regeln sogar, welche Heizungstypen erlaubt sind.

Bei einem Immobiliengutachten gehört der Bebauungsplan zu den notwendigen Unterlagen, die der Gutachter benötigt, denn er ist ein werterhebliches öffentliches Dokument. Weitere derartige Dokumente sind das Grundbuch, der Flächennutzungsplan oder das Baulastenverzeichnis. Beauftragen Sie unbedingt kompetente Fachleute, um ein aussagekräftiges Immobiliengutachten erstellen zu lassen, das die Basis für alle Rechtsgeschäfte rund um eine Immobilie darstellt.

Bebauungsplan, Flächen, Flächennutzungsplan
Vorheriger Beitrag
Erdarbeiten
Nächster Beitrag
Erbbaurecht – eigenes Haus ohne eigenes Grundstück

Ähnliche Beiträge

Art der baulichen Nutzung

24. März 2013
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen

Dachüberstand

2. November 2013
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen
Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren

Andreas Ruof bei ProvenExpert

Erfahrungen & Bewertungen zu Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH

EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012

Zertifizierungsstempel für Andreas Ruof zum EU-zertifizierten Immobiliensachverständigen

TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

© 2022 · Ruof, Binder & Kollegen · Sachverständige für Immobilienbewertung · Impressum | Datenschutzerklärung
Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Diese Website verwendet eigene Cookies und Cookies von Dritten zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses mithilfe von Browsing-Analysen. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Unter Datenschutzerklärung erhalten Sie weitere Informationen zur Nutzung von Cookies auf dieser Website.
Okay
Cookies ablehnen