In einem Bebauungsplan wird genau und rechtlich verbindlich geregelt, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Aus dieser Festsetzung ergeben sich dann auch die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen, die nicht bebaut werden dürfen. Für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Diese legt per Satzung fest, welche Art von Nutzung erlaubt ist. Damit handelt es sich um ein örtliches Gesetz, an welches sich die Bauherren zwingend halten müssen.
Wer stellt unter welchen Bedingungen einen Bebauungsplan auf?
Der Bebauungsplan ist eine Art von Bauleitplan. Mit ihrer Bauleitplanung bestimmt eine Gemeinde, wie freie Flächen genutzt werden sollen und in welche Richtung sich der Ort entwickeln soll. Die Ausweisung von Gewerbegebieten kann der Ansiedlung neuer Firmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Besteht ein Mangel an Wohnraum, kann diesem ebenfalls mit einer zielgerichteten Bauleitplanung begegnet werden. Zwingend erforderlich ist eine Erläuterung, in der Sinn und Zweck der zulässigen Bebauung erklärt werden müssen.
Wichtige Aspekte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sind zum Beispiel:
- Ausgleich von Wohn- und Gewerbeflächen
- Soziale und kulturelle Aspekte
- Umweltschutz
- Wirtschaftliche Interessen
- Verkehrsplanung
- Denkmalschutz
Bei der Festsetzung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken muss sich die Gemeinde am Baugesetzbuch orientieren. Im ersten Schritt der Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan erstellt. Darauf aufbauend entsteht dann der verbindliche Bebauungsplan. Wann eine Bebauung erfolgen soll, bestimmt die Gemeinde eigenständig. Es kann also durchaus passieren, dass jahrzehntelang Grundstücke ungenutzt bleiben. Die Bauleitplanung unterliegt verschiedenen Zielen, die im Baugesetz fixiert wurden. Besonders Aspekte des Umweltschutzes müssen berücksichtigt werden.
Inwieweit ist die Bauleitplanung für Bauinteressenten relevant?
Ein Blick in die Bauleitplanung zeigt, was Sie auf einem Grundstück bauen dürfen. Außerdem wird deutlich, ob es sich um ein reines Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet handelt. Die Anzahl der erlaubten Etagen, die Höhe der Häuser und auch die Dichte der Bebauung sind vorgeschrieben. Hinzu kommen Auflagen über die Art der Flächenversiegelung, die Dachformen und sogar die Farbe der Dachziegel. Teilweise werden auch bestimmte Haustypen ausgeschlossen. PKW-Stellflächen und Spielplätze sind weitere Bereiche, die im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt werden. Viele Gemeinden regeln sogar, welche Heizungstypen erlaubt sind.
Bei einem Immobiliengutachten gehört der Bebauungsplan zu den notwendigen Unterlagen, die der Gutachter benötigt, denn er ist ein werterhebliches öffentliches Dokument. Weitere derartige Dokumente sind das Grundbuch, der Flächennutzungsplan oder das Baulastenverzeichnis. Beauftragen Sie unbedingt kompetente Fachleute, um ein aussagekräftiges Immobiliengutachten erstellen zu lassen, das die Basis für alle Rechtsgeschäfte rund um eine Immobilie darstellt.