Werden Grundstücke neu zugeschnitten, um ihre Nutzbarkeit zu optimieren, spricht man im Baurecht von einer Umlegung. Diese kann in nachbarschaftlichem Einvernehmen stattfinden oder seitens öffentlicher Hand mittels Enteignung, wofür eine Ersatzleistung an den bisherigen Grundstückseigentümer fällig wird. Bei der Umlegung sind (Rechts-)Vorschriften wie etwa der anerkannte Bebauungsplan zwingend zu beachten.
Umlegung
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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