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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Geländeoberfläche

Geländeoberfläche

22. April 2014
Andreas Ruof

Als Geländeoberfläche werden sowohl die natürliche Geländehöhenlage um ein Bauwerk als auch die entsprechenden im Bebauungsplan oder in einzelnen Baugenehmigungen festgelegten Höhen für ein Gelände bezeichnet. Daraus ergibt sich die Bezugsebene, nach der sich die Gebäudehöhe bis zum First, die Traufhöhe und die Zuordnung des Gebäudes zu einer Kategorie geringer oder mittlerer Höhe ergibt.

Baugenehmigungen, Bebauungsplan, Geländeoberfläche
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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