Die Vergleichsmiete ist ein rechtlich festgelegter Wert, der angibt, welche Miete für eine vergleichbare Wohnung in einer bestimmten Lage, Größe und Ausstattung ortsüblich ist. Sie dient vor allem als Grundlage für zulässige Mieterhöhungen nach § 558 BGB.
Ermittlung der Vergleichsmiete
Zur Berechnung werden Mieten herangezogen, die in den letzten sechs Jahren für vergleichbare Wohnungen vereinbart oder geändert wurden. Kriterien sind insbesondere Wohnfläche, Lage, Baujahr, Ausstattung und energetischer Zustand. Ein wichtiges Instrument ist der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete abbildet.
Bedeutung im Mietrecht
Vermieter dürfen die Miete nur bis zur Höhe der Vergleichsmiete anheben – und dies unter Einhaltung bestimmter Fristen und Begrenzungen. Eine Überschreitung kann als Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher gewertet werden.
Praktische Anwendung
Mieter können sich bei Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete berufen, um unrechtmäßige Forderungen abzuwehren. Vermieter wiederum sichern sich durch die korrekte Anwendung rechtlich ab. Neben dem Mietspiegel können auch Gutachten, Vergleichswohnungen oder Auskünfte von Haus- und Grundbesitzervereinen herangezogen werden.
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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