Die Vergleichsmiete ist ein rechtlich festgelegter Wert, der angibt, welche Miete für eine vergleichbare Wohnung in einer bestimmten Lage, Größe und Ausstattung ortsüblich ist. Sie dient vor allem als Grundlage für zulässige Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Ermittlung der Vergleichsmiete Zur Berechnung werden Mieten herangezogen, die in den letzten sechs Jahren für vergleichbare Wohnungen vereinbart…
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