Im Jahre 1950 wurde in der Norm DIN 277 die Kennzahl umbauter Raum definiert. Dieselbe DIN gilt heute noch, zusätzlich die II. Berechnungsverordnung; umbauter Raum wurde mittlerweile durch BRI (Brutto-Rauminhalt) abgelöst. Kreditinstitute und Sachverständige verwenden noch die Bezeichnung umbauter Raum; der Fachbegriff ist als Messgröße für Hauseigentümer, private Bauherren und Grundstücksbesitzer von Bedeutung. Das Maß umbauter Raum beziehungsweise Brutto-Rauminhalt (BRI) wird auf der Basis von zwei verschiedenen Kalkulationsverfahren berechnet. Die einfachste Berechnungsmethode ist es, die Vollgeschosse eines Rohbaus in Höhe, Breite und Länge zu multiplizieren, wobei die speziellen Vorschriften zur Höhenberechnung vom Hauseigentümer oder künftigen Bauherren besonders beachtet werden sollte. Elemente, die der reinen Gestaltung dienen und die die Grundstücksfläche nicht weiter beeinflussen, beispielsweise die Außentreppe, ein Balkon oder Brüstungen, werden der Kalkulation nicht hinzugezogen. Bauherren, Grundstücksbesitzer und Hauseigentümer brauchen die Angaben zum Rauminhalt für Anträge zur Baugenehmigung, zur Berechnung der aufkommenden Baukosten sowie zur Ermittlung des Wertes eines Gebäudes. Letztgenanntes benötigen Kreditinstitute, damit der Beleihungswert eines Gebäudes festgestellt werden kann.
Umbauter Raum
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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