Flurstücke, die separat vermessen wurden, ganz gleich ob es sich um Teile, Gruppen oder einzelne Flurstücke handelt, werden als Grundstücke bezeichnet. Um allerdings als Grundstück anerkannt zu werden, muss eine Eintragung über die Fläche im Grundbuch vorhanden sein. Von einer Parzelle spricht man, wenn bloß ein Teil eines Flurstückes verkauft oder erworben wird. Zu einem Grundstück wird die Parzelle sobald sie vermessen ist und ein Grundbuchblatt existiert.
Ein Grundstück kann nur bebaut werden, wenn es an eine öffentliche Straße und die Versorgungsnetze wie Strom, Frischwasser und Abwasser angeschlossen ist und damit baureif ist. Zudem muss das Grundstück im Bebauungsplan für eine Bebauung vorgesehen sein bzw. innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Das Ausmaß und die Art der Bebauung ergibt sich aus den Vorgaben des Bebauungsplans, so dass ein Käufer sich vorab kundig machen sollte, welche Möglichkeiten es für eine Bebauung gibt.