Immer wenn eine Immobilie verkauft wird, fällt einmalig die Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis. Da es sich dabei um eine Ländersteuer handelt, ist der Steuersatz unterschiedlich hoch. Am niedrigsten ist er mit 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen. Wenn Sie in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen oder im Saarland ein Grundstück erwerben, werden beim Kauf 6,5 Prozent Steuer fällig. Der Steuerbescheid erfolgt automatisch nach dem notariellen Abschluss des Kaufvertrages.
Wie kann man die zu erwartende Grunderwerbsteuer berechnen?
Planen Sie eine Immobilie zu kaufen? Dabei ist auch ganz egal, um welche Art von Immobilie es sich handelt. Die Grunderwerbsteuer fällt zum Beispiel an beim Kauf von:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäusern
- unbebauten Grundstücken
- Gewerbeimmobilien
Wechselt eine Immobilie in Deutschland den Eigentümer, wird mit Rechtsgültigkeit der Eigentumsübertragung einmalig die Grunderwerbsteuer fällig. Die Grunderwerbsteuer ist somit ein nicht unerheblicher Posten beim Kauf einer Immobilie und sollte deshalb unbedingt von vornherein bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Der Kaufpreis ist die Bemessungsgrundlage, und damit ist die Höhe der Grunderwerbsteuer abhängig vom Wert der Immobilie. Die Bemessungsgrundlage umfasst also den Wert des Grundstücks und des darauf befindlichen Hauses. Nur wenn zunächst lediglich das Grundstück ohne Haus darauf gekauft wird, bezieht sich die Steuer ausschließlich auf den Wert des unbebauten Grundstücks. Es muss sich beim Grundstückskauf und dem anschließenden Werkvertrag mit einer Baufirma um zwei zeitlich getrennte Rechtsgeschäfte handeln. Erwirbt man von einer Baufirma ein Grundstück gleichzeitig mit dem Werkvertrag über den Hausbau, müssen für die Grunderwerbsteuer die Herstellungskosten des Hauses berücksichtigt werden.
Inwieweit ist die Grunderwerbsteuer bei der Immobilienbewertung relevant?
Die Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert des Hauses. Dieser Wert ist meist die Grundlage für den Kaufpreis. Der Kaufpreis ist wiederum die Bemessungsgrundlage, nach der Sie die Grunderwerbsteuer berechnen können. Die Steuer erhöht zwar nicht den Kaufpreis, gehört jedoch zwingend zu den unvermeidbaren Nebenkosten, die bei der Finanzierung berücksichtigt werden müssen.
Beim Kauf einer Immobilie wird immer eine Grunderwerbsteuer fällig, die automatisch per Steuerbescheid vom Finanzamt eingeht, wenn der Kaufvertrag beim Notar rechtskräftig wird. Sie können die Grunderwerbsteuer berechnen, indem Sie den Steuersatz Ihres Bundeslandes erfragen. Beträgt dieser beispielsweise 5 Prozent und der Kaufpreis 200.000 Euro, müssen Sie 10.000 Euro Steuer bezahlen.