Unter einem Gewerbegebiet versteht man ein speziell ausgewiesenes Areal innerhalb einer Kommune, auf dem sich vornehmlich Gewerbebetriebe ansiedeln. Die Grenzen dieses Gebietes werden durch den Bebauungsplan der Kommune definiert. Dabei dürfen die Gewerbebetriebe keine erheblichen Emissionen (Lärm, Luftverschmutzung) wie in einem Industriegebiet verbreiten. Privat genutzte Wohnungen und Häuser sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Wird das Gebiet von einem Betreiber exklusiv genutzt, trägt es die Bezeichnung Gewerbepark.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für ein Gewerbegebiet?
Die Art der Besiedelung von Gewerbeflächen durch die Wirtschaft ist in Paragraf 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Bei den erlaubten Gewerbebetrieben handelt es sich um:
- Handwerksbetriebe
- Hallen und Lagerhäuser
- Geschäftsgebäude
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Tankstellen
- Sportanlagen
- in Ausnahmefällen Wohnungen
Warum werden Gewerbegebiete extra ausgewiesen?
Ziel ist eine eindeutige räumliche Trennung von Gewerbe- und Wohngebieten innerhalb der Kommune, um in den Wohngebieten optimale Lebensbedingungen zu schaffen. Aus diesen Ortsteilen sollen übermäßiger Verkehr und Belästigungen durch die gewerbliche Tätigkeit ferngehalten werden. Die gewerblich genutzten Ortsteile verfügen oft über eine besonders gute Verkehrsanbindung.
Ausnahmefälle für Wohnungen in einem Gewerbegebiet
Auch in einem Gewerbegebiet sind in Ausnahmefällen Wohnbereiche erlaubt. Firmeneigentümer, Betriebsleiter oder Aufsichtspersonal können dort eine Wohnung beziehen. Relevant ist hierbei die eindeutige Zuordnung der Wohnung zu einem der Gewerbebetriebe. Darüber hinaus dürfen die Wohnbereiche nicht größer sein als der dazugehörende Gewerbebetrieb. Die Baunutzungsverordnung sieht weitere Ausnahmen vor:
- kirchliche Anlagen
- soziale Anlagen
- kulturelle Anlagen
- Vergnügungsstätten
Ist die räumliche Trennung von Wohn- und Gewerbegebieten sinnvoll?
Kritiker des Konzepts wenden ein, dass eine räumliche Integration der Lebensbereiche Wohnen und Arbeiten ebenfalls Vorteile hat. Die Fahrstrecken zum Arbeitsplatz sind kürzer und die Umweltbelastung durch Autoabgase geringer. Eine Lösung könnten Mischgebiete sein, in denen besonders belästigungsarme Gewerbebetriebe in Wohngebieten erlaubt sind.