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  2. Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

vor 9 Monaten
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Erbschaftssteuer – Welche Steuerklassen gibt es?
2. Erbschaftssteuer – Welche Freibeträge gelten?
3. Erbschaftssteuer – Wie wird eine Immobilie bewertet?
3.1. Erbschaftssteuer – Wann muss man keine Steuer zahlen?
3.2. Erbschaftssteuer – Warum ist sie für Immobilieneigentümer relevant?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn Vermögen – darunter auch Immobilien – von einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht. Sie soll sicherstellen, dass große Vermögensübertragungen steuerlich erfasst werden. Für Laien ist wichtig zu wissen: Ob und wie viel Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt nicht nur vom Wert der Immobilie ab, sondern vor allem vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Je näher die Beziehung, desto höher die Freibeträge und desto niedriger der Steuersatz.

Erbschaftssteuer – Welche Steuerklassen gibt es?

Die Erbschaftssteuer unterscheidet drei Steuerklassen. Diese haben nichts mit der Einkommenssteuer zu tun, sondern sind rein erbschaftsrechtlich relevant:
Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel (wenn die Eltern verstorben sind).
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner.
Steuerklasse III: Alle übrigen Personen, also z. B. Freunde oder entferntere Bekannte.
Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Steuersätze. Sie liegen – je nach Höhe des Erbes – zwischen 7 % und 50 %. Wer weiter vom Erblasser entfernt ist, wird steuerlich stärker belastet.

Erbschaftssteuer – Welche Freibeträge gelten?

Damit nicht jedes Erbe automatisch besteuert wird, gibt es feste Freibeträge. Erst wenn der Wert darüber liegt, fällt Erbschaftssteuer an. Die wichtigsten Freibeträge sind:
• 500.000 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
• 400.000 Euro pro Kind
• 200.000 Euro für Enkel (wenn die Eltern noch leben)
• 20.000 Euro für alle Personen der Steuerklasse II und III
Gerade bei Immobilien, deren Wert in den letzten Jahren teilweise stark gestiegen ist, können diese Freibeträge schnell überschritten werden.

Erbschaftssteuer – Wie wird eine Immobilie bewertet?

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird der Verkehrswert der geerbten Immobilie herangezogen. Dieser Wert wird vom Finanzamt anhand gesetzlicher Bewertungsverfahren ermittelt. Dazu gehören Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren – je nachdem, um welche Art von Grundstück es sich handelt.
Eine professionelle Immobilienbewertung kann sinnvoll sein, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert deutlich zu hoch erscheint. In solchen Fällen kann ein unabhängiges Gutachten helfen, die tatsächliche Steuerlast zu senken.

Erbschaftssteuer – Wann muss man keine Steuer zahlen?

Es gibt Ausnahmen, in denen trotz hoher Werte keine Erbschaftssteuer anfällt. Besonders wichtig ist die sogenannte Familienheimregelung:
Ein Ehepartner oder eingetragenes Lebenspartner kann eine selbstbewohnte Immobilie steuerfrei erben – unabhängig vom Wert –, wenn er mindestens zehn Jahre darin weiterwohnt. Für Kinder gilt Ähnliches, allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.
Auch landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz von der Erbschaftssteuer befreit sein.

Erbschaftssteuer – Warum ist sie für Immobilieneigentümer relevant?

Wer Immobilien besitzt und vererben möchte, sollte die Regeln zur Erbschaftssteuer kennen, um spätere Belastungen für die Erben zu vermeiden. Gerade bei mehreren Kindern oder wenn hohe Immobilienwerte im Spiel sind, kann frühzeitige Nachlassplanung helfen – etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten, Nießbrauchregelungen oder die Aufteilung von Vermögen. Für Erben ist es wichtig, die Steuerfristen zu beachten, die Werte zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Einspruch einzulegen.

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