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Erbschaft – warum eine Immobilienbewertung wichtig ist

vor 3 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Es gibt Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
2. Rechtliches rund um die Immobilienbewertung
3. Lassen Sie niemals das Finanzamt außen vor
3.1. Ausnahmesituation Todesfall
3.2. Kriterien einer seriösen Immobilienbewertung

Immobilienbewertung

Wenn Sie wissen, dass Sie bald erben werden, weil das familiär bereits alles besprochen ist, dann zögern Sie bitte nicht, eine Immobilienbewertung vornehmen zu lassen. Damit ist kein sogenanntes Kurzgutachten gemeint, sondern ein seriöses Verkehrswertgutachten zu der Immobilie. Das Finanzamt wird Sie im Falle der Erbschaft zur Kasse bitten. Die Finanzämter schätzen den Wert gerne höher, als er tatsächlich ist. Daher ist es sehr wichtig für Sie und Ihre Familie sich rechtlich abzusichern und sich im Falle eines Falles gegen eine zu hohe Erbschaftssteuer wehren zu können. Mit einem rechtlich anerkannten Verkehrswert-Gutachten senken Sie mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die zu zahlende Erbschaftssteuer.

Es gibt Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Die Freibeträge innerhalb der Familie können sich durchaus sehen lassen.

– Ehe- und Lebenspartner: 500.000 EUR
– Kinder 400.000 EUR
– Enkelkinder 200.000 EUR

Bei nicht verheirateten Paaren und bei Geschwistern liegt der Freibetrag gerade einmal bei 20.000 EUR. Was natürlich völlig unverständlich ist, denn wer kann darüber bestimmen, welche Bindung stärker, sinnvoller, mehr oder weniger Wert besitzt? Wenn Personen zwanzig Jahre unverheiratet leben, dann sollte doch eigentlich das selbe Steuerrecht zur Geltung kommen, wie bei Verheirateten.

Rechtliches rund um die Immobilienbewertung

Neben einem rechtzeitigen Termin für eine Immobilienverwertung, ist es auch ratsam ein Testament zur geplanten Erbschaft bei einem Notar zu hinterlegen. So werden Streitigkeiten vermieden und Sie gewinnen gewissermaßen an Rechtssicherheit. Seit Januar 2023 haben Erben finanzielle Einbußen aufgrund neuer Vorschriften im Bewertungsgesetz: Die Rechengrößen, die die Entwicklung des Marktes darstellen, wurden angepasst. Oftmals wird der Verkehrswert der Immobilie von den Finanzämtern höher geschätzt als früher, was auch zu einer höheren Erbschaftssteuer führt. In Zukunft könnte es für Erben also noch teurer werden. Das Bewertungsgesetz regelt die Verfahren, durch die Finanzämter den Verkehrswert einer Immobilie bewerten. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist allgemein üblich für die Finanzbehörden. Es werden die Preise für vergleichbare Grundstücke berücksichtigt. Die Finanzämter vergleichen hier aber gerne mal salopp gesprochen Äpfel mit Birnen, wenn es um das Eintreiben von Steuern geht. Daher: Suchen Sie sich einen guten Immobilien Sachverständigen um zu einer wirklich angemessenen und seriösen Immobilienbewertung zu gelangen. Es liegt in Ihrer Hand.
Der Verkehrswert bezieht sich auf den geschätzten Wert, den die Immobilie erzielen würde, wenn sie verkauft werden würde. Das Finanzamt bestimmt den Verkehrswert anhand von Vergleichspreisen, die für ähnliche Immobilien erzielt wurden. Dabei handelt es sich um grobe Durchschnittswerte, bei denen individuelle Eigenschaften des Hauses, die den Wert mindern oder erhöhen könnten, nicht berücksichtigt werden.

Lassen Sie niemals das Finanzamt außen vor

Als Erbender haben Sie die Pflicht Ihr Erbe rechtzeitig zu melden! Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten vorliegen. Sie darf formlos sein. Enthalten sein sollte aber im Mindesten folgendes:
– Der komplette Name des Verstorbenen, der Beruf und die Adresse des Verstorbenen
– Ihr kompletter Name, Adresse, Beruf
– Todestag und Sterbeort
– Wert des Erbes und was genau geerbt wurde (Haus, Wohnung, Bungalow usw.)
– Gesetzliche Erbfolge oder eines Vermächtnisses (z.B. Testament).
– Die Art des Verhältnisses zum Erblasser, also Verwandtschaft oder Ehe
– Informationen, falls Sie bereits zuvor von Ihrem Erblasser eine Immobilienbewertung erhalten haben, diese sollte aber noch brandaktuell sein, sonst wird sie nicht anerkannt

Lassen Sie sich auch unbedingt von Ihrem Steuerberater bei der nächsten Steuererklärung beraten. Sie müssen den sogenannten Mantelbogen und die Anlagen ordnungsgemäß ausfüllen. Mit einem Steuerberater geraten Sie nicht in Schwierigkeiten. Legen Sie auch Ihrem Steuerfachmann die Immobilienbewertung vor.
Je nachdem, ob Sie die geerbte Immobilie selbst bewohnen oder nicht, gestalten sich die Steuersätze unterschiedlich. Es gibt eine spezielle Regelung, die besagt, dass keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, wenn das Haus des Verstorbenen von seinen Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern geerbt und bewohnt wird. Gemäß § 13 ErbStG müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein.

Ausnahmesituation Todesfall

Bedenken Sie einfach einmal, in welcher schlimmen emotionalen Situation Sie sich befinden, wenn Ihr Partner/Partnerin oder Ihre von ihnen gehen. In dieser Situation werden schnell Unachtsamkeiten zum Fallstrick, vielleicht auch oder gerade im Zusammenhang mit Papieren rund um Steuern und der Erbschaft. Darum ist es wirklich äußerst wichtig, sich frühzeitig, zu Lebzeiten noch, mit diesem Thema auseinander zu setzen und Profis hinzuzuziehen. Geben Sie eine Immobilienbewertung in Auftrag, um Sorgen und Nöte zu minimieren. .

Kriterien einer seriösen Immobilienbewertung

Eine seriöse und rechtlich anerkannte Immobilienbewertung ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn es darum geht, die Bewertung vor dem Finanzamt zu bestehen. Bei der Bestimmung des Verkehrswerts einer Immobilie, der für die Berechnung der Erbschaftssteuer oder anderer steuerlicher Angelegenheiten relevant ist, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Kriterien einer solchen Bewertung erläutert:

Fachkompetenz: Eine seriöse Immobilienbewertung erfordert Fachwissen und Erfahrung in der Immobilienbranche. Ein Gutachter sollte über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Immobilienmarkt, Bewertungsmethoden und relevanten Gesetzen verfügen. Es ist ratsam, einen qualifizierten Immobilienexperten wie einen zertifizierten Sachverständigen oder einen staatlich geprüften Gutachter zu beauftragen.

Objektivität: Eine rechtlich anerkannte Bewertung muss unparteiisch und objektiv sein. Der Gutachter sollte frei von jeglichen Interessenkonflikten sein und eine neutrale Sichtweise einnehmen. Eine professionelle Bewertung basiert auf Fakten, Daten und objektiven Kriterien, nicht auf persönlichen Vorlieben oder Meinungen.

Vollständigkeit: Eine umfassende Immobilienbewertung sollte alle relevanten Aspekte berücksichtigen. Dazu gehören Informationen über die Größe des Grundstücks, die Gebäudestruktur, den Zustand des Gebäudes, die Lage, die Nachbarschaft und andere wichtige Faktoren. Eine genaue Wertermittlung erfordert eine sorgfältige Analyse aller relevanten Informationen.

Methodik: Es gibt verschiedene Bewertungsmethoden, die angewendet werden können, wie beispielsweise das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren. Ein seriöser Gutachter wählt die am besten geeignete Methode basierend auf der Art der Immobilie und den Marktbedingungen aus. Die gewählte Methodik sollte für alle involvierten Parteien transparent und nachvollziehbar sein.

Rechtliche Grundlage: Eine Immobilienbewertung sollte auf einer soliden rechtlichen Grundlage stehen. Der Gutachter sollte mit den relevanten Gesetzen und Vorschriften vertraut sein, insbesondere mit den steuerlichen Bestimmungen, die für die Bewertung von Immobilien gelten. Eine Bewertung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, hat eine größere Chance, vor dem Finanzamt zu bestehen.

Eine seriöse und rechtlich anerkannte Immobilienbewertung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Verkehrswert einer Immobilie korrekt ermittelt wird und den Anforderungen des Finanzamtes standhält. Durch die Einhaltung der oben genannten Kriterien kann man sicherstellen, dass die Bewertung präzise, zuverlässig und akzeptabel ist. Es wird empfohlen, einen professionellen Immobiliensachverständigen zu engagieren, um eine qualitativ hochwertige Bewertung zu erhalten, die auch den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Bewertungsgesetz, Erben, Erbschaft, Erbschaftssteuer, immobilienbewertung, verkehrswertgutachten
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Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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