Andreas Ruof & Kollegen anrufen: 0681 945 63 92 • Montag bis Freitag 08:30 bis 17:00 Uhr
  • Home
  • Über uns
    • Unternehmensprofil
    • Immobiliensachverständige
    • Referenzobjekte Saarbrücken
    • Kooperationen
    • Unsere Kunden
  • Leistungen
    • Wertermittlung Immobilie
    • Bewertung von Gewerbeimmobilien
    • Eigentumsübertragung
  • Einsatzgebiete
    • Immobilienbewertung in Saarbrücken
    • Immobilienbewertung in Nürnberg
    • Immobilienbewertung Saarland
    • Immobilienbewertung Frankfurt am Main
  • Honorar
  • Blog
  • Lexikon
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Wie funktioniert der Hausverkauf bei einer Erbengemeinschaft?

Wie funktioniert der Hausverkauf bei einer Erbengemeinschaft?

29. Juli 2014
Andreas Ruof
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Was ist bei der Nachlass-Verteilung zu beachten?
1.1. Erbengemeinschaft und geplanter Hausverkauf – Was ist zu beachten?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die zusammen den Nachlass eines Verstorbenen antritt. Es besteht eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, da alle Miterben gemeinsam die Hand auf dem Vermögen haben. Gehört zum Erbe eine Immobilie, kann der Hausverkauf die einzige Möglichkeit sein, das Erbe zu verteilen. Eine Immobilienbewertung ist die beste Voraussetzung für einen zügigen Verkauf.

Was ist bei der Nachlass-Verteilung zu beachten?

Der Nachlass sollte möglichst konfliktfrei gemäß der Erbquote unter den Erben aufgeteilt werden. Durch die Erbengemeinschaft ist es notwendig, sich über die Verwendung des Erbes zu einigen. Alle Miterben sind gemeinschaftlich für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Dazu gehören auch die Kosten wie die Grundsteuer, die mit der Immobilie verbunden sind. Diese sind von allen gleichermaßen zu tragen. Keiner der Miterben kann allein über einen Gegenstand aus dem Nachlass verfügen. Auch für Schulden haften die Miterben gemeinsam, dafür muss jedoch nicht das Privatvermögen eingesetzt werden.

Zum Nachlass zählen:

  • Geldvermögen
  • Wertgegenstände
  • Immobilien
  • Schulden des Erblassers

Erbengemeinschaft und geplanter Hausverkauf – Was ist zu beachten?

Immobilien sind nicht teilbar, sodass die Verteilung des Erbes schwierig ist. Die Miterben können sich im Grundbuch eintragen lassen. In den ersten beiden Jahren nach Eintritt des Erbfalls ist dies kostenfrei. Für eine Erbengemeinschaft ist jedoch meistens der Hausverkauf der einzig gangbare Weg der Verteilung des Nachlasses. Dabei sollte es im Interesse der Gemeinhandsgemeinschaft sein, einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Oft kann sich die Erbengemeinschaft nicht darüber einigen, wie eine Immobilie aufgeteilt werden soll. Kein Miterbe hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, ausgezahlt zu werden. Er kann im Streitfall aber von seinem Recht auf Erbauseinandersetzung Gebrauch machen. Dann erfolgt durch das Amtsgericht eine Teilungsversteigerung. Eine derartige Zwangsversteigerung erbringt jedoch häufig einen geringeren Kaufpreis als der Verkauf durch einen Makler. Daher sollte die Erbengemeinschaft alles versuchen, diese Form der Vermögensaufteilung zu verhindern.

Das Beauftragen eines fundierten, gerichtsfesten Immobiliengutachtens von Experten durch die Erbengemeinschaft vor einem Hausverkauf ist dagegen sinnvoll. Eine Immobilienbewertung ist die Grundlage für einen einvernehmlichen Verkauf der Immobilie, von dem die gesamte Erbengemeinschaft beim Hausverkauf profitiert.Ruof Immobilienbewertung hat entsprechend qualifizierte Sachverständigen für diese Aufgabe. Fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot bei uns ein!

Erben, Erbengemeinschaft, Immobilie
Vorheriger Beitrag
Drempel
Nächster Beitrag
Geh- und Fahrtrecht

Ähnliche Beiträge

Teilungsversteigerung – Spezialfall der Zwangsversteigerung

7. Oktober 2012
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen

Due Diligence

7. Dezember 2014
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen
Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren

Andreas Ruof bei ProvenExpert

Erfahrungen & Bewertungen zu Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH

EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012

Zertifizierungsstempel für Andreas Ruof zum EU-zertifizierten Immobiliensachverständigen

TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

© 2022 · Ruof, Binder & Kollegen · Sachverständige für Immobilienbewertung · Impressum | Datenschutzerklärung
Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Diese Website verwendet eigene Cookies und Cookies von Dritten zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses mithilfe von Browsing-Analysen. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Unter Datenschutzerklärung erhalten Sie weitere Informationen zur Nutzung von Cookies auf dieser Website.
Okay
Cookies ablehnen