Mit einer sogenannten Erhaltungssatzung kann die Baubehörde ältere Gebäude oder Gebäudeteile sowie ganze Wohnzeilen unter Denkmalschutz stellen. Die Verfügungsrechte der Eigentümer werden damit eingeschränkt. So sind bauliche Veränderungen wie Sanierung, Modernisierung, Nutzungsänderung oder Abriss nur mit Sondergenehmigungen und mit Auflagen möglich. Renovierungen, die der Erhaltung des Denkmals dienen, dürfen die Grundsubstanz und das Äußere nicht verändern und müssen nach genauen Vorgaben der Baubehörde durchgeführt werden . Zwar kann der Eigentümer steuerliche Vorteile geltend machen und gegebenenfalls finanzielle Förderungen in Anspruch nehmen, allerdings sind damit die Mehrkosten für spezielle Baumaterialien oder –techniken in den seltensten Fällen abgedeckt.
Denkmalschutz
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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