Das Disagio beziffert den Differenzbetrag zwischen der effektiven Auszahlung und dem nominellen Nennwert eines Baudarlehens. Um in den Genuss von Zinsvorteilen zu gelangen, ist es unter Umständen ratsam, mit der Bausparkasse oder dem Kreditinstitut ein höheres Disagio auszuhandeln. Grundsätzlich kann das Disagio nicht mehr, wie früher üblich, als Werbungskosten beim steuerlichen Einkommen im Rahmen der Eigenheimförderung geltend gemacht werden.
Disagio
Andreas Ruof
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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