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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren

vor 3 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
1.1. Genehmigungsfreistellungsverfahren
1.2. Ein Leitfaden zur Baugenehmigungsverfahren

Alle baurelevanten Vorlagen müssen mittels Bauantrag zum Baugenehmigungsverfahren bei der Baubehörde eingereicht werden, die anhand der gesetzlichen Vorschriften, die sich aus dem Baugesetzbuch, örtlichen Bauvorschriften, Landesbaugesetz, dem Nachbarschaftsrecht und technischen Baubestimmungen ergeben, prüft. Das Baugenehmigungsverfahren kann sich entsprechend lang hinziehen. Es kann mehr als einen Monat dauern, bis eine Entscheidung gefällt ist, selbst wenn es sich um ein Bauvorhaben in Gebieten mit detailliertem Bauplan handelt. Die im Genehmigungsverfahren geforderte Liste von Bauvorlagen, die der Bauherr erbringen muss, ist entsprechend lang.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde kann allerdings auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren anwenden, sofern die Werte einer bestimmten Traufhöhe nicht übertreten werden. Bei diesem Verfahren werden nur die planungs- und brandschutzrechtlichen Kriterien überprüft, während auf die technischen Sachverhalte kein Augenmerk gerichtet wird. Es müssen daher auch entsprechend weniger Bauvorlagen erbracht werden.

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Noch weniger Vorlagen für den Bau benötigt der Bauherr in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise reicht eine einfache Form des Lageplans, der baustatistische Erhebungsbogen, eine Erklärung über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen durch den Entwurfsverfasser, Bauzeichnungen, Berechnung des baulichen Nutzungsausmaßes und den rechnerischen Nachweis über den Fußboden, der am höchsten liegt. Also bauvorlagenfrei ist auch dieses Verfahren nicht.

Ein Leitfaden zur Baugenehmigungsverfahren

Die Einreichung eines Bauantrags ist ein zentraler Schritt im Baugenehmigungsverfahren. Hierbei werden sämtliche baurelevanten Unterlagen und Vorlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Die Baubehörde führt eine gründliche Prüfung durch, die auf einer Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen basiert. Hierzu gehören das Baugesetzbuch, örtliche Bauvorschriften, Landesbaugesetze, das Nachbarschaftsrecht und technische Baubestimmungen.

Der Prozess der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren kann sich über eine längere Zeitspanne erstrecken. Selbst in Gebieten mit bereits detaillierten Bauplänen kann es mehr als einen Monat dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. Diese Zeit ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorschriften erfüllt werden und das Bauvorhaben den festgelegten Standards entspricht. Während dieser Wartezeit durchläuft der Antrag verschiedene Prüfungsphasen und Instanzen in der Baubehörde.

Die Liste der Bauvorlagen, die im Genehmigungsverfahren gefordert werden, kann beträchtlich sein. Sie umfasst detaillierte Pläne, Zeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen und Erklärungen, die das Bauvorhaben in allen Facetten darstellen. Dies gewährleistet, dass alle relevanten Aspekte sorgfältig geprüft werden können.

Es gibt jedoch Fälle, in denen das Baugenehmigungsverfahren vereinfacht wird. Ein solches vereinfachtes Verfahren kann angewendet werden, wenn bestimmte Kriterien, wie etwa Traufhöhen, nicht überschritten werden. Bei diesem vereinfachten Verfahren werden vor allem planungs- und brandschutzrechtliche Kriterien überprüft, während technische Details weniger im Fokus stehen. Dies führt zu einer reduzierten Anzahl erforderlicher Bauvorlagen, siehe oben bei Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Baubehörde, Baubeschreibung, Baugenehmigungsverfahren, Baugesetzbuch, Bauherr, Bauvorlagen, Genehmigungsfreistellungsverfahren
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