Alle baurelevanten Vorlagen müssen mittels Bauantrag zum Baugenehmigungsverfahren bei der Baubehörde eingereicht werden, die anhand der gesetzlichen Vorschriften, die sich aus dem Baugesetzbuch, örtlichen Bauvorschriften, Landesbaugesetz, dem Nachbarschaftsrecht und technischen Baubestimmungen ergeben, prüft. Das Baugenehmigungsverfahren kann sich entsprechend lang hinziehen. Es kann mehr als einen Monat dauern, bis eine Entscheidung gefällt ist, selbst wenn es sich um ein Bauvorhaben in Gebieten mit detailliertem Bauplan handelt. Die im Genehmigungsverfahren geforderte Liste von Bauvorlagen, die der Bauherr erbringen muss, ist entsprechend lang.
Die Baubehörde kann allerdings auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren anwenden, sofern die Werte einer bestimmten Traufhöhe nicht übertreten werden. Bei diesem Verfahren werden nur die planungs- und brandschutzrechtlichen Kriterien überprüft, während auf die technischen Sachverhalte kein Augenmerk gerichtet wird. Es müssen daher auch entsprechend weniger Bauvorlagen erbracht werden.
Noch weniger Vorlagen für den Bau benötigt der Bauherr in einem Genehmigungsfreistellungsverfahren. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise reicht eine einfache Form des Lageplans, der baustatistische Erhebungsbogen, eine Erklärung über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen durch den Entwurfsverfasser, Bauzeichnungen, Berechnung des baulichen Nutzungsausmaßes und den rechnerischen Nachweis über den Fußboden, der am höchsten liegt. Also Bauvorlagenfrei ist auch dieses Verfahren nicht.