Mit einer sogenannten Erhaltungssatzung kann die Baubehörde ältere Gebäude oder Gebäudeteile sowie ganze Wohnzeilen unter Denkmalschutz stellen. Die Verfügungsrechte der Eigentümer werden damit eingeschränkt. So sind bauliche Veränderungen wie Sanierung, Modernisierung, Nutzungsänderung oder Abriss nur mit Sondergenehmigungen und mit Auflagen möglich. Was muss beim Denkmalschutz beachtet werden? Renovierungen, die der Erhaltung des Denkmals dienen, dürfen…
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