Die Gemeinde legt bestimmte Flächen für spezielle bauliche und sonstige Nutzungen im Bauleitplan fest. Nur die Gemeinden sind befugt einen solchen Plan, der die zukünftigen Entwicklungen der Stadtplanung steuerbar macht und damit ein wichtiges städtebauliches Planungsinstrument darstellt, zu erstellen. Die Bauleitplanung setzt sich aus dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan zusammen.
Bauleitplan(ung)
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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