Wälder, Wiesen, Felder und Flächen zur Nutztierhaltung werden als land- und forstwirtschaft genutzte Flächen bezeichnet und liegen in Flächennutzungsplänen im Außenbereich. Die Nutzung von ausgewiesenen Land- und Forstwirtschaftsflächen zu ändern, etwa um einen Golfplatz zu errichten, ist in aller Regel mit Schwierigkeiten verbunden.