Durch ein Bauvorhaben oder die Baustelle können, etwa durch ungenügende Sicherheitsmaßnahmen, Dritte zu Schaden kommen. Für solche Schäden muss der Bauherr oder die Bauherrin aufkommen. In der Regel werden Unfälle der Handwerker von deren eigener Versicherung übernommen. Für alle anderen Schadensfälle schließen Bauherr oder Bauherrin eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Bauherrenhaftpflichtversicherungen verfügen in der Regel über eine Vertragslaufzeit, die die gesamte Bauzeit einschließt und mit der Bauabnahme endet.
Bauherrenhaftpflicht(versicherung)
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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