Als Basis für das Grundbuch geltend, besteht das Kataster aus zwei Teilen: Den geografischen Plänen eines bestimmten Gebiets sowie dem Register (Verzeichnis, Datenbank). In Österreich, Teilen Süddeutschlands und der Schweiz sagt man auch der Kataster, seltener wird vom Flurbuch gesprochen. Kataster– beziehungsweise Vermessungsämter (Bauämter) führen das Kataster, das neben der Grundstücksbeschreibung auch das dazugehörige Kartenwerk enthält. Weiter erstellt das Katasteramt den amtlichen Grundstückslageplan, der für den Bauantrag nötig ist.
Kataster
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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