Generell sollte jede Wohnung mit einem Abstellraum ausgerüstet sein. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, muss in den Bauvorlagen eine Mindestfläche genannt werden, die für Abstellmöglichkeiten gedacht ist. Ein Raum im eigentlichen Sinne muss ein Abstellraum nicht sein, unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Schrank ausreichend sein, um zum Beispiel Reinigungsgeräte lagern zu können. Wenn in einem Abstellraum Fahrräder oder Kinderwagen abgestellt werden sollen, muss es leicht zu erreichen sein.
Abstellraum
Andreas Ruof
Vorheriger Beitrag
Grunddienstbarkeit – Einräumung von Rechten für Eigentümer anderer Grundstücke
Nächster Beitrag
Umbauter Raum
Ähnliche Beiträge
Keine themenähnlichen Beiträge vorhanden.

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie?
Andreas Ruof kontaktieren
TÜV Rheinland Zertifizierung

