Der eigentliche Baubeginn sowie der Name der ausführenden Rohbau-Firma muss nach der Erteilung der Baugenehmigung gesondert mittels Baubeginn-Anzeige an die Baubehörde gemeldet werden. Zu diesem Termin müssen auch die eventuell noch fehlenden Bauvorlagen wie der gemäß Wärmeschutzverordnung vorgeschriebene Wärmeschutznachweis und Unterlagen zur Statik bei der Baubehörde vorliegen.
Baubeginn
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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