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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Bauämter

Bauämter

17. Oktober 2013
Andreas Ruof

Bauämter werden nach ihren Aufgabenbereichen wie folgt unterteilt:

  • Bauaufsichtsamt: zuständig für Genehmigungen in Prüfung, Erteilung und Überwachung
  • Planungsamt: zuständig für alle Belange der Bauplanung
  • Hochbauamt: öffentliche Bauten fallen in die Zuständigkeit des Hochbauamtes
  • Liegenschaftsamt: öffentliche Grundstücke fallen in die Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes
  • Katasteramt: zuständig für die Führung des Grundbuches oder Katasters und die Vermessung von Grundstücken
  • Wohnungsamt: zuständig für die Bereitstellung von staatlich geförderten Wohnraum  und die Berechnung von Wohngeld
  • Tiefbauamt: zuständig für Strassenbau, Kanalisation und Erschließung
Bauämter, Bauaufsichtsamt, Hochbauamt, Katasteramt, Liegenschaftsamt, Planungsamt, Tiefbauamt, Wohnungsamt
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Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012

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TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

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