Bauämter werden nach ihren Aufgabenbereichen wie folgt unterteilt:
- Bauaufsichtsamt: zuständig für Genehmigungen in Prüfung, Erteilung und Überwachung
- Planungsamt: zuständig für alle Belange der Bauplanung
- Hochbauamt: öffentliche Bauten fallen in die Zuständigkeit des Hochbauamtes
- Liegenschaftsamt: öffentliche Grundstücke fallen in die Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes
- Katasteramt: zuständig für die Führung des Grundbuches oder Katasters und die Vermessung von Grundstücken
- Wohnungsamt: zuständig für die Bereitstellung von staatlich geförderten Wohnraum und die Berechnung von Wohngeld
- Tiefbauamt: zuständig für Strassenbau, Kanalisation und Erschließung