Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben wird. Sie gehört zu den Realsteuern und bildet eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte in Deutschland. Die Grundsteuer wird in regelmäßigen Abständen, meist jährlich, erhoben und betrifft sowohl private als auch gewerbliche Immobilien.
Arten der Grundsteuer
Es gibt zwei Hauptarten der Grundsteuer, die sich nach der Nutzung der Grundstücke und Gebäude unterscheiden:
• Grundsteuer A (Agrar): Diese Steuerart gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Dazu zählen sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch forstwirtschaftliche Nutzflächen.
• Grundsteuer B (Bauland): Diese Steuerart betrifft alle bebauten und bebaubaren Grundstücke, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Hierzu zählen Wohnimmobilien, gewerbliche Immobilien und unbebaute Baugrundstücke.
Berechnung der Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
• Einheitswert: Zunächst wird vom Finanzamt der Einheitswert des Grundstücks ermittelt. Dieser Einheitswert basiert auf den Wertverhältnissen zu einem festgelegten Bewertungsstichtag (in den alten Bundesländern meist das Jahr 1964, in den neuen Bundesländern das Jahr 1935).
• Grundsteuermessbetrag: Der Einheitswert wird mit einer Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Die Steuermesszahl variiert je nach Art der Nutzung und Lage des Grundstücks.
• Hebesatz: Schließlich wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, den die jeweilige Gemeinde festlegt. Der Hebesatz kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein und wird in Prozent angegeben.
Beispielrechnung Grundsteuer
Angenommen, der Einheitswert eines Grundstücks beträgt 100.000 Euro, die Steuermesszahl liegt bei 3,5 Promille (0,35 %) und der Hebesatz der Gemeinde beträgt 400 %.
Einheitswert: 100.000 Euro
Grundsteuermessbetrag: 100.000 Euro x 0,35 % = 350 Euro
Grundsteuer: 350 Euro x 400 % = 1.400 Euro
In diesem Beispiel beträgt die jährliche Grundsteuer für das Grundstück 1.400 Euro.
Reform der Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer wurde in der Vergangenheit stark kritisiert, da die Einheitswerte auf veralteten Bewertungsgrundlagen beruhen. Daher wurde 2019 eine Grundsteuerreform beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten soll. Diese Reform sieht vor, dass die Grundsteuer zukünftig auf Basis aktueller Grundstückswerte und Mieten berechnet wird, um eine gerechtere und zeitgemäße Besteuerung zu gewährleisten. Lassen Sie Ihr Objekt und Grundstück bewerten, so können sie aktuelle Zahlungen zu Grunde legen.
Bedeutung der Grundsteuer
• Finanzierung der Kommunen: Die Grundsteuer stellt eine wesentliche Einnahmequelle für die Gemeinden dar und trägt zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei, wie z.B. der Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Dienstleistungen.
• Gleichmäßige Belastung: Durch die Grundsteuer werden Grundstückseigentümer gleichmäßig an den Kosten der kommunalen Leistungen beteiligt, unabhängig von ihrem Einkommen oder anderen Steuern.


