Bei einer Grundstücksteilung wird ein Grundstück in zwei oder mehrere eigenständige Grundstücke parzelliert, für die jeweils ein separates Blatt im Grundbuch eingerichtet wird. Dieser Vorgang ist nicht identisch mit der Aufteilung eines Flurstücks in verschiedene Grundstücke. Da eine Teilung Rechtsfolgen nach sich zieht (Eigentumsrechte, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer) muss diese Veränderung dokumentiert werden. Die Realteilung wird außerdem im Liegenschaftskataster verzeichnet. Eine Eintragung ins Grundbuch sowie ins Liegenschaftskataster erfolgt auch, wenn kein Kaufvertrag geschlossen wurde.
Wie läuft die Grundstücksteilung ab?
Das Verfahren der Grundstücksteilung wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Zunächst sollte man sich beim zuständigen Bauamt über die Regelungen am konkreten Standort informieren und dann eine eventuell erforderliche Genehmigung einholen. Im nächsten Schritt wird ein autorisierter Vermessungsingenieur damit beauftragt, das Grundstück zu vermessen und die Grenzpunkte festzulegen. Der Vermessungsingenieur übernimmt folgende Aufgaben:
- Beschaffung aller relevanten Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug)
- Teilungsvermessung: exakte Vermessung der Teilgrundstücke und Setzen der Grenzsteine
- Festhalten der Vermessungsergebnisse im Abmarkungsprotokoll
- Übermittlung der Grenzdaten an das Liegenschaftskataster
Wie wird die Grundstücksteilung rechtskräftig?
Das neu entstandene Grundstück wird ins Grundbuch eingetragen, nachdem ein Notar die Grundstücksteilung dokumentiert hat und somit dafür sorgt, dass diese rechtskräftig wird. Der Eigentümer erhält eine Fortführungsmitteilung/einen Veränderungsnachweis, in welchem folgende Daten enthalten sind:
- Fläche und Grenze des alten Grundstücks
- Flächen und Grenzen der entstandenen Teilgrundstücke
- Nutzungsart der Teilgrundstücke
- Nummern der Flurstücke
Wer profitiert von einer Teilung des Grundstücks?
Eine Grundstücksteilung ermöglicht den Verkauf des Teilgrundstücks als Bauplatz oder die Übereignung des Grundstücks an Familienangehörige, die dort ebenfalls ein Haus errichten können. Häufig entscheiden sich Erbengemeinschaften für eine Grundstücksteilung, um das Erbe untereinander aufzuteilen. Wer ein Grundstück teilt, kann durch den Verkauf sein Eigenkapital aufstocken. Das eigene Grundstück verliert entsprechend an Wert, weil es nun wesentlich kleiner ist, und das wird bei einer Immobilienbewertung berücksichtigt. Bei der Bebauung des abgetrennten Grundstücks sind die Vorgaben des Bauamts hinsichtlich Bebauungsgrenzen und Abstandsflächen zu beachten.