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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

vor 2 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Anwendungsbereich
1.1. Berechnung der Grunderwerbsteuer
1.2. Fälligkeit und Zahlung
1.3. Ausnahmen und Befreiungen
1.3.1. Bedeutung und Zweck

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die in Deutschland beim Erwerb von Immobilien anfällt. Sie gehört zu den Verkehrsteuern und wird von den Bundesländern erhoben. Die rechtliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Anwendungsbereich

Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. Dies gilt für Kaufverträge, aber auch für andere Erwerbsformen wie Tauschverträge oder bestimmte Schenkungen. Der Steuer unterliegen auch Anteile an Gesellschaften, die Grundbesitz haben, sofern ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird.

Berechnung der Grunderwerbsteuer

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises der Immobilie. Einige Beispiele für die Steuersätze sind:

Bayern und Sachsen: 3,5 %
Hamburg: 4,5 %
Hessen und Rheinland-Pfalz: 6,0 %
Thüringen und Schleswig-Holstein: 6,5 %
Der zu versteuernde Betrag entspricht in der Regel dem im Kaufvertrag angegebenen Kaufpreis. Wird ein Grundstück unentgeltlich erworben oder liegen besondere Verhältnisse vor, kann der Steuerwert durch ein Gutachten ermittelt werden.

Fälligkeit und Zahlung

Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Käufer der Immobilie getragen. Der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, ist verpflichtet, das Finanzamt über den Eigentumsübergang zu informieren. Das Finanzamt stellt daraufhin einen Steuerbescheid aus, der dem Käufer zugeschickt wird. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids fällig. Erst nach Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erforderlich ist.

Ausnahmen und Befreiungen

Es gibt bestimmte Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer, zum Beispiel:

Erwerb von Grundstücken durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
Grundstücksübertragungen im Rahmen von Erbschaften
Erwerb von Grundstücken durch den Staat oder durch gemeinnützige Organisationen
Diese Ausnahmen sind detailliert im GrEStG geregelt und bedürfen oft eines Nachweises der entsprechenden Bedingungen.

Bedeutung und Zweck

Die Grunderwerbsteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Bundesländer dar und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Sie trägt dazu bei, dass der Grundstücksmarkt transparent und nachvollziehbar bleibt und stellt sicher, dass Eigentumswechsel im Immobilienbereich ordnungsgemäß erfasst und besteuert werden.

Grunderwerbsteuer, Grundstückswert, Käufer
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