Andreas Ruof & Kollegen anrufen: 0681 945 63 92 • Montag bis Freitag 08:30 bis 17:00 Uhr
  • Home
  • Über uns
    • Höchste Qualifikation auf EU-Ebene
    • Unternehmensprofil
    • Immobiliensachverständige
    • Referenzobjekte Saarbrücken
    • Kooperationen
    • Unsere Kunden
  • Leistungen
    • Wertermittlung Immobilie
    • Bewertung von Gewerbeimmobilien
    • Keine Kurzgutachten
  • Einsatzgebiete
    • Immobilienbewertung in Saarbrücken
    • Immobilienbewertung in Nürnberg
    • Immobilienbewertung in Saarland
    • Immobilienbewertung in Frankfurt am Main
  • Honorar
  • Blog
  • Lexikon
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Blog
  2. Zwangsversteigerung von Immobilien

Zwangsversteigerung von Immobilien

vor 7 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
1.1. Worin bestehen bei einer Zwangsversteigerung die Risiken für den Bieter?
1.2. Worin bestehen bei einer einer Zwangsversteigerung die Chancen für den Bieter?
2. Unter welchen Voraussetzungen scheitert eine Zwangsversteigerung von Immobilien?
3. Wie kann man die drohende Zwangsversteigerung von Immobilien abwenden?
4. Wann muss der ehemalige Eigentümer ausziehen?
5. Welche Nebenkosten fallen bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien an?
6. Für wen lohnt sich die Ersteigerung einer Immobilie?
Zwangsversteigerung von Immobilien
Zwangsversteigerung von Immobilien: eine Ausweg aus den Schulden?

Die Zwangsversteigerung wird als letzte Möglichkeit genutzt, um die Ansprüche von Gläubigern zu befriedigen. Gelingt es nicht, Geldforderungen auf anderem Weg einzutreiben, wird das Immobilienvermögen herangezogen und auf dem Wege der Zwangsversteigerung liquidiert. Dieses Vollstreckungsverfahren ist immer die schlechteste aller Optionen, denn dabei wird meist ein wesentlich niedrigerer Verkaufspreis erzielt als bei einem regulären Verkauf. Aus diesem Grund wird eine Zwangsversteigerung von Immobilien meist nur durchgeführt, wenn der Eigentümer insolvent ist und ein regulärer Verkauf zu lange dauern würde. Darüberhinaus kommt es zur Zwangsversteigerung, wenn die Immobilie mehreren Eigentümern (beispielsweise einer Erbengemeinschaft) gehört und diese sich nicht über die Nutzung einigen können. In diesem Fall spricht man von einer Teilungsversteigerung.

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist ein Vollstreckungsverfahren, welches vom Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird und in folgenden Schritten abläuft:

  • Antragstellung des Gläubigers
  • Rechtspfleger gibt Immobilienbewertung zur Feststellung des Verkehrswerts in Auftrag
  • Interessenten können beim Amtsgericht das Immobiliengutachten einsehen
  • Versteigerungstermin mit Verlesung aller Details (Daten der Immobilie, eingetragene Rechte und Pflichten)
  • Abgabe der Gebote
  • Höchstbieter erhält Zuschlag und wird sofort Eigentümer

Alle Bieter müssen vor der Zwangsversteigerung eine Sicherheitsleistung vorlegen, die meist zehn Prozent des festgelegten Verkehrswerts beträgt und als Überweisung oder Bürgschaft erfolgt. Beim ersten Vollstreckungstermin werden nur Gebote berücksichtigt, die mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts betragen. Gelingt es nicht, die Zwangsversteigerung der Immobilie zu diesem Mindestwert abzuschließen, wird vom Amtsgericht ein neuer Termin anberaumt.

Worin bestehen bei einer Zwangsversteigerung die Risiken für den Bieter?

Größtes Risiko ist die Unkenntnis über den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Im Grundgesetz wird in Artikel 13 das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. Aus diesem Grund kann der Eigentümer der Immobilie oder sein Mieter den Zutritt zum Haus verweigern, sodass der Immobiliengutachter den Zustand nicht begutachten kann. Bieter wissen dann nicht, ob der ermittelte Verkehrswert realistisch ist und gehen bei der Zwangsversteigerung von Immobilien ein erhebliches Risiko ein. Deshab sollten Bieter unbedingt einen Risikoabschlag einbeziehen und ihre Gebote daran orientieren. Haben Sie den Zuschlag erhalten, kann der Kauf per Zwangsversteigerung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Worin bestehen bei einer einer Zwangsversteigerung die Chancen für den Bieter?

Handelt es sich bei der Immobilie nicht um ein sehr begehrtes Objekt, ist es möglich, bei einer Zwangsversteigerung ein Haus weit unter dem Verkehrswert zu ersteigern. Attraktive Immobilien werden jedoch auch auf dem Wege der Zwangsversteigerung einen guten Preis erzielen. Besonders in ländlichen Gebieten ist die Möglichkeit, eine Immobilie zu einem sehr guten Preis zu kaufen, aber relativ hoch.

Unter welchen Voraussetzungen scheitert eine Zwangsversteigerung von Immobilien?

Die Vollstreckung scheitert, wenn kein Bieter ein Gebot über den sogenannten Wertmindestgrenzen abgibt. Beim ersten Termin darf der Zuschlag nicht an ein Gebot gehen, das weniger als 50 Prozent des vom Immobiliengutachter festgestellten Verkehrswerts beträgt. Der Gläubiger hat ebenfalls die Möglichkeit, eine Wertgrenze von maximal 70 Prozent des Verkehrswerts festzulegen und zu beantragen, dass niedrigere Gebote ausgeschlagen werden.

Kommt es zu einem zweiten Versteigerungstermin, gelten diese Wertgrenzen nicht mehr. Jetzt können Bieter die Immobilie ersteigern, wenn sie mindestens 30 Prozent des Verkehrswerts zahlen. Unter dieser Grenze braucht der Eigentümer allerdings kein Gebot zu akzeptieren. Hier gilt das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Eigentum, das vor dem „Verschleudern“ von Grundbesitz schützt. In diesem Fall kann die Zwangsversteigerung der Immobilien für sechs Monate ausgesetzt werden. So hat der Eigentümer Zeit, einen freihändigen Verkauf durchzuführen und dabei einen besseren Verkaufspreis zu erzielen.

Wie kann man die drohende Zwangsversteigerung von Immobilien abwenden?

Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist die letzte Möglichkeit, Schulden zu tilgen und dementsprechend gibt es vorher deutliche Signale, die wahrgenommen werden sollten. Meist sind es Umstände wie eine längere Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidungen, die dazu führen, dass Immobiliendarlehen nicht zurückgezahlt werden. Häufig ignorieren Immobilieneigentümer Warnungen und auch Gesprächsangebote der Bank.

Es ist in jedem Fall besser, die Immobilie selbst zu verkaufen, denn dabei wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein höherer Verkaufspreis erzielt.

Wann muss der ehemalige Eigentümer ausziehen?

Mit dem Zuschlag wird der Bieter sofort zum neuen Eigentümer und kann somit umgehend die Immobilie nutzen. Weigert sich der bisherige Eigentümer auszuziehen, kann eine Zwangsräumung beantragt werden. Zum Haus gehört übrigens nicht das bewegliche Mobiliar, das dem vorherigen Eigentümer übergeben werden muss. Räumt dieser allerdings das Haus nicht, kann man eine Räumung in Auftrag geben und ihm die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Welche Nebenkosten fallen bei einer Zwangsversteigerung von Immobilien an?

Nebenkosten bei Zwangsversteigerung von Immobilien
Zwangsversteigerung: Diese Nebenkosten können für Immobilien anfallen

Der volle Kaufpreis wird nach vier bis acht Wochen fällig, sodass man sich als Bieter rechtzeitig Gedanken über die Finanzierung machen sollte. Da der Verkaufspreis mit vier Prozent verzinst wird, ist es empfehlenswert, so schnell wie möglich zu bezahlen.

Zusätzlich zum Kaufpreis muss eine sogenannte Zuschlagsgebühr bezahlt werden, deren Höhe man beim Amtsgericht erfragen kann. Des Weiteren fallen Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Sie müssen somit mindestens mit fünf Prozent zusätzlichen Kosten rechnen. Bei einem Immobilienpreis von 200.000 Euro kommen also noch mindestens weitere 10.000 Euro Kosten hinzu.

Für wen lohnt sich die Ersteigerung einer Immobilie?

Auf dem Wege der Zwangsversteigerung von Immobilien können Sie ein Haus weit unter dem Verkehrswert kaufen. Die besten Chancen bestehen bei Häusern in ländlichen Gebieten, die weniger begehrt sind. Bieter sollten sich jedoch unbedingt vor dem Versteigerungstermin ein Limit setzen, das bei einem Betrag liegt, der problemlos finanziert werden kann. Hat man den Zuschlag erhalten, gibt es kein Zurück.

Verwendete Bilder in diesem Beitrag:

Fotolia #213992328 © gerasimov174
Fotolia #270130491 © taa22

Dieser Beitrag wurde für Sie aktualisiert am: 10. September 2020

versteigerung, Zwangsversteigerung, zwangsversteigerung von immobilien
Vorheriger Beitrag
Smart Building: Immobilien der Zukunft
Nächster Beitrag
Vermietung an Angehörige: Was muss beachtet werden?

Ähnliche Beiträge

Zwangsversteigerung – Schnäppchenjäger unterwegs

13. August 2025
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen

Zwangsversteigerung

9. Juli 2025
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen
Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren
Zertifizierungsstempel für Andreas Ruof zum EU-zertifizierten Immobiliensachverständigen

TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

© 2023 · Ruof, Binder & Kollegen · Sachverständige für Immobilienbewertung · Impressum | Datenschutzerklärung
Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Accessibility Adjustments

Powered by OneTap

Barrierefreiheitserklärung für Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof und Bernd A. Binder GmbH

Bei Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof und Bernd A. Binder GmbH setzen wir uns dafür ein, unsere digitale Präsenz so barrierefrei und inklusiv wie möglich zu gestalten – für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit von https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ zu verbessern und ein barrierefreies Erlebnis für alle zu unterstützen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder den verwendeten Technologien.

Unser Ansatz zur Barrierefreiheit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Standards für digitale Barrierefreiheit definieren. Auch wenn eine vollständige Konformität nicht immer garantiert werden kann, streben wir an, Verbesserungen umzusetzen, wo dies möglich ist, und überprüfen regelmäßig barrierebezogene Aspekte unserer Website. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, und wir sind bestrebt, das Nutzererlebnis kontinuierlich zu verbessern, während sich Technologien, Standards und Nutzerbedürfnisse weiterentwickeln.

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit zu unterstützen, kann https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ Tools wie die OneTap-Barrierefreiheitstoolleiste verwenden. Diese Benutzeroberfläche bietet eine Reihe hilfreicher Funktionen, darunter:
  • Anpassbare Textgröße und Kontrasteinstellungen
  • Hervorhebung von Links und Text zur besseren Sichtbarkeit
  • Vollständige Tastaturnavigation der Toolleisten-Oberfläche
  • Schnellstart über Tastenkombination: Alt + . (Windows) oder ⌘ + . (Mac)
Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit dieser Funktionen hängen von der Konfiguration und laufenden Wartung der Website ab.
  • Auch wenn wir bestrebt sind, Barrierefreiheit zu gewährleisten, können wir nicht garantieren, dass jeder Teil von https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ jederzeit vollständig barrierefrei ist. Einige Inhalte können von Dritten bereitgestellt werden oder durch technische Einschränkungen außerhalb unserer Kontrolle beeinflusst sein.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte: E-Mail: info@ruof-immobilienbewertung.de Wir sind bestrebt, alle Anfragen zu prüfen und innerhalb von 3–5 Werktagen zu antworten. Wenn Sie Unterstützung beim Zugriff auf Teile dieser Website benötigen, stellen wir auf Anfrage gerne alternative Zugangswege bereit. Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2025
How long do you want to hide the toolbar?
Hide Toolbar Duration
Select your accessibility profile
Vision Impaired Mode
Enhances website's visuals
Seizure Safe Profile
Clear flashes & reduces color
ADHD Friendly Mode
Focused browsing, distraction-free
Blindness Mode
Reduces distractions, improves focus
Epilepsy Safe Mode
Dims colors and stops blinking
Content Modules
Font Size

Default

Line Height

Default

Color Modules
Orientation Modules