Als Rohbauland werden nach dem Baugesetzbuch Flächen bezeichnet, die für eine bauliche Nutzung vorgesehen sind, während die Erschließung noch nicht gesichert abgeschlossen ist. Dazu zählen auch Grundstücke, die für eine bauliche Nutzung aufgrund von Form, Größe und Lage unzureichend ausgestattet sind. Es kann sich bei Rohbauland also auch um Grundstücke innerhalb eines geschlossen bebauten Ortsbereiches handeln. Auch nicht vollständig erschlossene Grundstücke, die als Baufläche in einem Bebauungsplan ausgewiesen sind und deren Erschließung nicht all zuviel im Wege steht, werden als Rohbauland bezeichnet. Der Begriff “Rohbauland” wird in Deutschland in § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert.

Veröffentlicht von Andreas Ruof
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