Mietwucher ist ein Straftatbestand nach § 291 StGB, bei dem Vermieter eine deutlich überhöhte Miete verlangen und dabei die Zwangslage oder Unerfahrenheit des Mieters ausnutzen. Er liegt vor, wenn die Miete mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und zusätzlich eine Ausnutzungssituation besteht.
Voraussetzungen für Mietwucher
Neben der deutlichen Mietüberhöhung muss eine Benachteiligung des Mieters vorliegen, z. B. Wohnungsmangel, finanzielle Not oder fehlende Marktkenntnisse. Fehlt dieser Ausnutzungstatbestand, kann dennoch eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG vorliegen, die zivilrechtlich geahndet wird.
Rechtliche Folgen bei Mietwucher
Bei festgestelltem Mietwucher sind Mietverträge in der Regel nichtig oder müssen auf ein zulässiges Niveau angepasst werden. Zudem drohen Vermietern strafrechtliche Konsequenzen, darunter Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Schutz für Mieter
Mieter sollten bei Verdacht auf Mietwucher Mietspiegel, Vergleichsangebote und Beratung durch Mietervereine oder Anwälte nutzen. Auch eine gerichtliche Feststellung ist möglich. Behörden können in schweren Fällen eingreifen.
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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