Mietwucher ist ein Straftatbestand nach § 291 StGB, bei dem Vermieter eine deutlich überhöhte Miete verlangen und dabei die Zwangslage oder Unerfahrenheit des Mieters ausnutzen. Er liegt vor, wenn die Miete mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und zusätzlich eine Ausnutzungssituation besteht. Voraussetzungen für Mietwucher Neben der deutlichen Mietüberhöhung muss eine Benachteiligung…
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