Der Teil von einem Grundstück, auf dem ein Gebäude erreichtet werden kann, wird als überbaubare Grundstücksfläche bezeichnet. Im Bebauungsplan wird diese überbaubare Grundstücksfläche mithilfe von Baulinien und -grenzen sowie Bebauungstiefen festgesetzt.
Überbaubare Grundstücksfläche
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie?
Andreas Ruof kontaktieren
TÜV Rheinland Zertifizierung

