Zur Baustelle gehören auch Baugruben, deren Tiefe sich nach der Geschosshöhe des Kellergeschosses richtet. Bei kellerlosen Gebäuden muss die Baugrube mindestens bis zur frostfreien, tragfähigen Bodenschicht mindestens aber bis zur Frostgrenze gehen. Grundsätzlich unterliegen auch Baugruben der Bauüberwachung und der Bauzustandsbesichtigung, wobei die Standsicherheit der Grubenwände ausschlaggebend ist. Grundsätzlich müssen die Baugrubenwände je nach Bodenart zu 45 bis 60 Grad geböscht sein, es sei denn die Baugruben liegen im Fels, wo sie auch senkrecht bleiben können. Für sehr tiefe Baugruben wie z. B. bei Tiefgaragen ist in der Regel ein Verbau notwendig.
Baugrube
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie?
Andreas Ruof kontaktieren
TÜV Rheinland Zertifizierung

