Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erhält seine Zertifizierung von der Handwerkskammer, der IHK, tc. und hat im Rahmen seiner Vereidigung die Pflicht, ein Gutachten anzufertigen. Weitere Konsequenzen bei einer öffentlichen Bestellung:
-
Unabhängige, exakte, weisungsfreie und unparteiische Aufgabenerfüllung
-
Überwachen der Hilfskräfte
-
Aufgabenerfüllung geschieht persönlich
-
Melden relevanter Änderungen an die IHK
-
Aufbewahrungs-, Weiterbildungs-, Schweige- und Dokumentationspflicht
-
Ausweis muss auf Verlangen vorgezeigt werden
-
Haftungsausschluss ist bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen
-
Selbstbestimmung, ob Titel getragen wird oder nicht
-
Marketing nur entsprechend des Status’
-
Auskunftspflicht über die Sachverständigentätigkeiten gegenüber der IHK zu Kontrollzwecken
-
Bei Verhinderungen ab drei Monaten werden Ausweis und Urkunde hinterlegt, wenn die Kammer dies verlangt