Was passiert im Fall einer Scheidung mit der Immobilie? Die Immobilie muss professionell bewertet werden, damit eine gerechte Aufteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens stattfinden kann. Wenn zwei Menschen jahrelang gemeinsam Kapital- und Sachvermögen aufgebaut haben, stellt die faire Aufteilung beide Parteien vor große Probleme. Eine Immobilie gehört oft zum Zugewinn, der in den meisten Fällen beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehört. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner mit der Bewertung der Immobilie zu beauftragen. Auf diese Weise wird der Verkehrswert des Hauses rechtssicher ermittelt und damit ein Streitpunkt während des Scheidungsverfahrens ausgeräumt.
Mit einem Immobiliengutachten wird der Zugewinnausgleich erheblich erleichtert. Auf Basis des ermittelten Verkehrswerts können beide Parteien entscheiden, ob einer der beiden im Haus wohnen bleibt und den anderen entsprechend auszahlt. Der ermittelte Verkehrswert des Hauses kann auch als Basis für einen Immobilienverkauf genutzt werden. In diesem Fall wird das Haus verkauft und die Eheleute teilen sich den Gewinn, der nach Abzug eventueller Hypotheken bleibt und zum Zugewinn gehört. Wenn Sie bei einer Scheidung eine Immobilie bewerten lassen möchten, ist es wichtig, einen professionellen Gutachter zu beauftragen, damit Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Das Problem mit dem Zugewinn – Immobiliengutachten bei einer Scheidung
Eine Scheidung verläuft in den seltensten Fällen problemlos. Das ist auch nicht zu erwarten, wenn man bedenkt, dass zwei Menschen vor die Aufgabe gestellt werden, ihr komplettes Leben zu „entflechten“. Eine langjährige Ehe führt unweigerlich dazu, dass aus Partnern auch eine wirtschaftliche Einheit wird. Damit im Falle einer Trennung zumindest die finanziellen Angelegenheiten fair behandelt werden, hat der Gesetzgeber Regeln für den Zugewinnausgleich aufgestellt.
Grundsätzlich ist jede Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung ein rechtsgültiger Ehevertrag geschlossen wurde, in dem andere Regelungen, beispielsweise eine Gütertrennung, vereinbart werden.
Für den „Normalfall“ der Zugewinngemeinschaft gilt, dass der eheliche Zugewinn ganz einfach geteilt wird. Doch ganz so einfach gestaltet sich der Zugewinnausgleich in der Praxis eher selten. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Berechnung des ehelichen Zugewinns nicht einfach ist. Der Haushalt wurde eingerichtet, ein Auto gekauft und vielleicht sogar ein Haus gekauft oder gebaut. Da der Hauskauf für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens bedeutet, macht diese Immobilie häufig den größten Teil des gemeinsamen Vermögens aus.
Welche Bedeutung hat bei einer Scheidung die Immobilie?
Je länger die Ehe gedauert hat, umso mehr Vermögen hat man gemeinsam gebildet. Das gesamte Vermögen, das in dieser Zeit angehäuft wurde, ist der eheliche Zugewinn. Dieser setzt sich meist aus folgenden Positionen zusammen:
- Geldvermögen auf Bankkonten
- Haushaltseinrichtung
- Autos
- Haus oder Eigentumswohnung
- Wertgegenstände
- Vermögen in Form von Aktien und Beteiligungen
Ist im Falle einer Scheidung eine Immobilie involviert, macht diese in den meisten Fällen den Großteil des Zugewinns aus. Aus diesem Grund hat das Immobiliengutachten eine sehr hohe Bedeutung. Dieses Gutachten fixiert rechtssicher, wie hoch der Zugewinn ist und ist somit Basis für den Zugewinnausgleich.
Es ist dabei übrigens unerheblich, ob beide Eheleute ins Grundbuch eingetragen sind. Wurde die Immobilie während der Ehe angeschafft, zählt sie zum Zugewinn. Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer kann jedoch entscheiden, ob er nach der Scheidung die Immobilie weiter nutzt und den Ex-Partner auszahlt oder diese verkauft.
Welchen Verkehrswert hat das Haus?
Die Immobilienbewertung ermittelt bei der Scheidung, was die Immobilie zweifelsfrei wert ist. Zu diesem Zweck berechnet ein Immobiliensachverständiger den Verkehrswert des Hauses. Dazu stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Bei selbstgenutzten Immobilien kommt entweder das Vergleichswert- oder das Sachwertverfahren zur Anwendung.
Es ist wichtig, einen Sachverständigen zu beauftragen, der diese Aufgabe kompetent erfüllt. Das ist leider nicht selbstverständlich. Die Berufsbezeichnung „Immobiliengutachter“ ist gesetzlich nicht geschützt. Fehlerhafte Gutachten bedeuten für Sie einen hohen Vermögensschaden. Bei Ruof Immobilienbewertung sind ausschließlich hervorragend ausgebildete Experten tätig. Es werden gerichtsfeste Gutachten über den Verkehrswert des Hauses erstellt, die im Fall einer Scheidung die Immobilie korrekt bewerten. Das trägt dazu bei, Ihre Rechte zu sichern und bestenfalls auch zu deeskalieren.
Wenn Sie im Falle einer Scheidung eine Immobilie bewerten lassen möchten, um den Zugewinnausgleich zu regeln, sollten Sie sich unbedingt professionellen Rat einholen. Ein Immobiliengutachter, der den Verkehrswert des Hauses ermittelt, hilft Ihnen dabei, einen wesentlichen Teil des ehelichen Zugewinns rechtssicher und fair festzustellen. Der Verkehrswert des Hauses ist die Grundlage für weitere Überlegungen. Möchte ein Partner das Haus übernehmen? Dann bestimmt der Verkehrswert des Hauses, in welcher Höhe der andere Partner finanziell abgefunden wird. Vielleicht soll nach der Scheidung die Immobilie verkauft werden? Auch für einen Immobilienverkauf ist die Kenntnis des Verkehrswerts unverzichtbar. Um den Zugewinnausgleich möglichst konfliktfrei zu gestalten, ist das neutrale Sachverständigengutachten extrem wichtig. Im Saarland, in Frankfurt a. M. und München sowie im gesamten süddeutschen Raum ist das Sachverständigenbüro Ruof Immobilienbewertung Ihr kompetenter Ansprechpartner dafür.