Einen Zuschuss zur Beratung über sparsame und rationelle Energieverwendung können Besitzer von Wohngebäuden mit einer vor dem 1.1.1984 ausgestellten Baugenehmigung erhalten. Damit der Energieberater die Förderung beantragen kann, muss zunächst ein qualifizierter Ingenieur die geplanten baulichen Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Heizanlagentechnik begutachten. Adressen von entsprechenden Spezialisten können beim Bund der Energieverbraucher und den örtlichen Verbraucherzentralen erfragt werden. Die Förderung selbst kann nur von einem Energieberater beantragt werden.
Energieberatung (Förderung)
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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