Die Baunutzungsverordnung, kurz BauNVO, ist Teil des öffentlichen Baurechts und legt fest, wie und in welchem Umfang ein Grundstück bebaut werden darf. Die „Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke besteht bereits seit dem Jahre 1962. Erlassen wurde sie durch den Bund. Durch regelmäßige Änderungen wurde die Rechtsverordnung regelmäßig angepasst. Gemeinden müssen sich an die Regelungen halten und die Einhaltung sicherstellen.
Was wird durch die Baunutzungsverordnung geregelt?
Durch die Baunutzungsverordnung wird im Einzelnen geregelt, wie ein Grundstück im öffentlichen Baurecht bebaut werden darf. Das umfasst zunächst die Art der Bebauung sowie ebenso die Baumassenzahl, die Maße der baulichen Nutzung als auch die Bauweise. Anzuwenden ist die Baunutzungsverordnung für jene Baugebiete mit Bebauungsplan. Eine Ausnahme existiert jedoch für unbeplante Innenbereiche.
Für Bauherren bietet die Baunutzungsverordnung eine wichtige Grundlage für ihre Bauprojekte. Sie gibt klare Richtlinien und Vorschriften vor, die sicherstellen, dass Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei und verhindert nachträgliche Genehmigungsprobleme.
Welche Bauflächen und Baugebiete werden unterschieden?
Die Baunutzungsverordnung ist für Baugebiete und Bauflächen anzuwenden. Allerdings ist die Baunutzungsverordnung nicht für landwirtschaftliche Flächen anwendbar. Zu den Baugebieten zählen laut der Baunutzungsverordnung:
- Wohnbauflächen wie Wohnhäuser
- gemischte Bauflächen, beispielsweise Wohnhäuser mit einem kleinen Gewerbeanteil
- gewerbliche Bauflächen wie Büros oder Geschäfte
- Sonderbauflächen wie Messegelände
Unter den Baugebieten sind insgesamt zehn unterschiedliche Typen zu finden, die im Bebauungsplan festgesetzt werden können:
- Kleinsiedlungsgebiete mit Wohngebäuden, Nutzgärten und Flächen, die dem landwirtschaftlichen Nebenerwerb dienen.
- Reine Wohngebiete: Sie dienen ausschließlich dem Wohnen.
- Allgemeine Wohngebiete: Bei diesen sind neben Wohngebäuden auch andere Objekte wie Geschäfte und Kirchen zulässig.
- Besondere Wohngebiete: Alle Gebäude und Anlagen sollen der Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung dienen.
- Dorfgebiete: In diesen sind neben Wohn- und Gewerbegebäuden insbesondere auch land- und fortwirtschaftliche Betriebe zu finden.
- Kerngebiete mit Handelsbetrieben und Objekten der Verwaltung, Wirtschaft und Kultur.
- Mischgebiete: Wohngebäude mit einigen gewerblichen Betrieben, die den Wohnzweck nicht stören.
- Gewerbegebiete: Darunter fallen Betriebe, die als nicht erheblich belästigend eingestuft werden.
- Industriegebiete: In diesem Bereich sollen Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die in anderen Gebieten nicht vorkommen dürfen.
- Sondergebiete: Sie dienen der Erholung, beispielsweise Ferienhausgebiete oder Bereiche für Campingplätze.
Bedeutung für die Öffentlichkeit
Die Baunutzungsverordnung betrifft nicht nur diejenigen, die bauen oder planen, sondern auch die allgemeine Öffentlichkeit. Sie sorgt dafür, dass städtebauliche Entwicklungen im Einklang mit den Interessen und Bedürfnissen der Gemeinschaft stehen. Zum Beispiel kann sie den Erhalt von Grünflächen und Naherholungsgebieten sicherstellen, die Lebensqualität der Bewohner verbessern und die Umwelt schützen.
Fazit
Die Baunutzungsverordnung ist von entscheidender Bedeutung für die deutsche Stadtplanung und Baupolitik. Sie dient dazu, die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zu regulieren, den Schutz von Wohn- und Umweltqualität sicherzustellen, die Stadtentwicklung zu fördern und Rechtssicherheit für Bauherren zu schaffen. Diese Verordnung trägt dazu bei, dass Städte und Gemeinden lebenswert bleiben und sich weiterentwickeln können, ohne die Interessen der Gemeinschaft zu vernachlässigen.


