Die Grundflächenzahl gibt genau an, wie dicht eine Grundstücksfläche versiegelt oder überbaut werden darf. Mit der GRZ wird ein Mindestanteil an Freiflächen berechnet. Die GRZ ist somit eine ökologische Zahl, denn sie determiniert die überbaubare Grundstücksfläche. Die Grundflächenzahl wird als Relation, also als Dezimalzahl angegeben. Eine GRZ von 0,3 bedeutet, dass 30 Prozent der Fläche überbaut oder versiegelt werden dürfen. Ziel ist die Beschränkung der Bebauungsdichte. Meist werden im Bebauungsplan Höchstgrenzen für die bauliche Nutzung definiert.
GRZ berechnen – Wovon hängt die Berechnung ab?
Um die GRZ zu berechnen, muss zunächst die Grundfläche genau ermittelt werden. Dafür gibt es gesetzliche Vorlagen in § 19 der Verordnung über die bauliche Nutzung. Zunächst muss festgestellt werden, was zur Grundfläche gehört. Dazu zählen:
- Garagen und Stellplätze
- Zufahrten und Wege
- Nebenanlagen
- bauliche Anlagen
Eine Grundflächenzahl von 0,4 bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Grundfläche von 600 Quadratmetern 240 Quadratmeter bebaut werden dürfen.
Warum sollte man die Grundflächenzahl in Kaufentscheidungen einbeziehen?
Da die GRZ die überbaubare Grundstücksfläche angibt, kann aus diesem Wert genau abgleitet werden, welche baulichen Möglichkeiten ein Grundstück bietet. Indirekt hat die GRZ auch Einfluss auf die Art der Bebauung. Möchte ein Bauherr einen Bungalow mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern bauen, ist dies vielleicht nicht möglich. Ein Bungalow benötigt für eine bestimmte Wohnfläche eine größere Grundfläche als ein Haus mit mehreren Geschossen.
Da die GRZ bestimmt, wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf, hat sie somit großen Einfluss bei der Immobilienbewertung. Je mehr überbaubare Grundstücksfläche zur Verfügung steht, desto höher ist der Immobilienwert anzusetzen. Ein professionelles Immobiliengutachten von Ruof Immobilienbewertung berücksichtigt die GRZ bei der Wertermittlung.