Über den Architektenvertrag wird geregelt, welche Leistungen der Architekt für den Bauherrn erbringen soll. Das Leistungsspektrum des Architekten umfasst von der Grundlagenermittlung über einen Vorplan bis zum Hauptplan, alle für das Bauprojekt notwendigen Berechnungen, Planungskonzepte und Zeichnungen. Die Genehmigungsplanung kann ebenfalls komplett vom Architekten übernommen werden. Er ist in dem Fall für die Einreichung des Bauantrages und die Beantragung der Baugenehmigung zuständig. Weitere Leistungen sind die Ausführungszeichnung, die Kosten- und Massenberechnung, das Führen des Leistungsverzeichnisses oder Raumbuches sowie die gesamte Bauleitung und Abrechnung für das Bauprojekt.
Architektenleistungen
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie?
Andreas Ruof kontaktieren
TÜV Rheinland Zertifizierung

